Garantien und Bürgschaften
Ob als Lieferant oder Käufer – ganz gleich, ob Sie Sicherheit suchen oder bieten müssen: Mit Ihrer AAA-bewerteten Bank an Ihrer Seite gehen Sie bei Ihren internationalen Geschäften keine unnötigen Risiken ein. Wir stehen Ihnen mit unserer breiten Produktpalette an Bürgschaften, Bankgarantien und Standby Letters of Credit zur Seite.
Zweck der Bankgarantie
Die Bankgarantie ist ein finanzielles Sicherungsinstrument, das im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr zum Schutz vor Zahlungs- und Leistungsausfällen eingesetzt wird.
Verschiedene Rechtsformen und Garantiearten
Bankgarantien und die damit verbundenen Verpflichtungen der Bank können je nach Rechtsform und dem Sicherungszweck variieren. Entscheidend hierbei ist allerdings der Garantie-Wortlaut und nicht deren Bezeichnung.
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Die Garantiearten entdecken (PDF, 138 KB)
Der Garantieablauf
Nach Ablauf können Bankgarantien in direkte und indirekte Garantien unterschieden werden. Eine indirekte Garantie wird typischerweise eingesetzt, wenn der Begünstigte in einem anderen Land ansässig ist und eine lokale Bank bevorzugt, um Risiken (z. B. Rechtsunsicherheiten oder Sprachbarrieren) zu minimieren. Die Korrespondenzbank im Land des Begünstigten stellt dann die Garantie in eigenem Namen aus.
- Der Auftraggeber (z.B. Verkäufer oder Dienstleister) und der Begünstigte (z.B. Käufer oder Auftraggeber) schliessen einen Vertrag ab. In diesem wird die Stellung einer Bankgarantie als Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten festgelegt.
- Der Auftraggeber wendet sich an seine Hausbank (Auftragsbank) und beantragt die Ausstellung einer Bankgarantie zugunsten des Begünstigten.
- Die Auftragsbank prüft den Antrag des Auftraggebers sowie dessen Bonität und entscheidet, ob sie die Garantie ausstellt. Dieser Schritt ist identisch bei der direkten und indirekten Bankgarantie. Die Auftragsbank erstellt die Bankgarantie direkt als Garantiegeber zugunsten des Begünstigten und übersendet diese an den Auftraggeber oder direkt an den Begünstigten (direkte Garantie). Ist der Begünstigte in einem anderen Land ansässig oder bevorzugt er eine lokale Bank, so beauftragt die auftraggebende Bank als Rückgarant eine Korrespondenzbank im Land des Begünstigten mit der Ausstellung der Garantie (Rückgarantie bei indirekter Garantie).
- Die Garantiegeberbank stellt die Bankgarantie im eigenen Namen zugunsten des Begünstigten aus. Somit tritt die Korrespondenzbank als Garantiegeber auf, während die Auftragsbank im Hintergrund als Rückgarant fungiert (indirekte Garantie).
Möchte der Begünstigte die Bankgarantie in Anspruch nehmen (z. B. bei Nichterfüllung des Vertrags), wendet er sich an die garantiegebende Bank. Der Ablauf einer Inanspruchnahme sieht wie folgt aus:
- Der Begünstigte fordert die Zahlung direkt von der garantiegebenden Bank.
- Die ausstellende Bank prüft, ob der Anspruch des Begünstigten den Garantiebedingungen entspricht. Ist der Anspruch berechtigt, erfolgt die Zahlung an den Begünstigten (bei direkter Garantie). Bei einer indirekten Bankgarantie fordert die Garantiebank den Rückgaranten zur Zahlung mit gleicher Valuta auf (2b).
- Der Auftraggeber wird über die Inanspruchnahme informiert und sein Konto wird von der auftraggebenden Bank mit dem ausgezahlten Betrag belastet (direkte Garantie). Bei der indirekten Garantie leistet der Rückgarant Zahlung an die Garantiebank (3a) unter gleichzeitiger Belastung des Kontos des Auftraggebers und entsprechender Mitteilung der Inanspruchnahme (3b).
Standardtexte und Formulare
Die Zürcher Kantonalbank stellt Garantien nach eigenen Standards aus. Falls Ihr Vertragspartner auf einem kundenspezifischen Garantietext besteht, verwenden Sie bitte unsere Standardtexte als Verhandlungsgrundlage. Nachfolgend finden Sie unsere Auftragsformulare und Standardtexte für die gebräuchlichsten Garantiearten in deutscher und englischer Sprache.