Wie funktioniert die Zahlung via Lastschriftverfahren (LSV)?
Beim Lastschriftverfahren (LSV) wird die Belastung Ihres Kontos direkt von der Zahlungsempfängerin oder dem Zahlungsempfänger ausgelöst. Dafür muss eine Belastungsermächtigung vorliegen.
Aufgrund nationaler und internationaler Weiterentwicklungen sind in den nächsten zwei Jahren wesentliche Anpassungen bei Zahlungen, Konto- und Buchungsinformationen sowie in der Rechnungsstellung auf dem Finanzplatz Schweiz vorzunehmen.
Seit November 2022 unterstützt der Schweizer Finanzplatz bei der Übermittlung von Zahlungen (pain.001) sowie Konto- und Buchungsinformationen (camt.052/camt.053/camt.054) zwei Schema-Versionen. Diese basieren auf den ISO 20022-Versionen 2009 und 2019. Die Version 2009 wird analog den internationalen Standards (SEPA und SWIFT) per 21. November 2026 eingestellt.
Nur mit der aktuellen ISO 20022 Version 2019 werden Weiterentwicklungen (z.B. Instant-Zahlungen) unterstützt.
Die SWIFT-Formate MT940/MT942 (Kontoinformationen) sowie MT101 (Zahlungen) haben vorläufig noch kein Enddatum.
Folgende ISO 20022 Meldungen sind betroffen:
Meldungskategorie | ISO 20022 V2009 (bis 21.11.2026 unterstützt) | ISO 20022 V2019 (aktuelle Version) |
---|---|---|
Zahlungen |
pain.001.001.03.ch.02 |
pain.001.001.09 |
Statusprotokoll |
pain.002.001.03.ch.02 |
pain.002.001.10 |
Kontoinformationen |
camt.052.001.04 |
camt.052.001.08 |
Kontoinformationen |
camt.053.001.04 |
camt.053.001.08 |
Buchungsinformationen |
camt.054.001.04 |
camt.054.001.08 |
Ihren konkreten Handlungsbedard und alle weiteren Informationen finden Sie im Factsheet ISO 20022 (DE/EN).
Aufgrund regulatorischer Vorgaben werden strukturierte Adressangaben im Zahlungsverkehr ab November 2026 verpflichtend. Unstrukturierte Adressangaben werden nicht mehr akzeptiert.
Der Schweizer Finanzplatz übernimmt diese Vorgaben. Dies hat Auswirkungen auf Zahlungspflichtige und Rechnungssteller, welche auf strukturierte und vollständige Adressangaben umstellen müssen.
Ihren Handlungsbedarf für die Umstellung entnehmen Sie bitte dem Factsheet Strukturierte Adressen (DE/EN).
Die EBICS Version 2.4 (H003) wird von der Zürcher Kantonalbank auf den 21. November 2025 eingestellt.
Die EBICS Version 2.5 (H004) bleibt bis auf Weiteres bestehen, kann jedoch ab November 2026 nur noch für das Herunterladen von PDF-Dokumenten sowie für die Übermittlung von LSV-Dateien TA875 verwendet werden.
Nur mit EBICS 3.0 (H005) werden sämtliche Formate sowie Weiterentwicklungen unterstützt. Ab November 2026 werden pain.001 in der Version 09 sowie camt.052/053/054 in der Version 08 (ISO 20022 Version 2019) ausschliesslich über EBICS 3.0 unterstützt.
Die unter EBICS 2.4/2.5 verwendeten EBICS-Auftragsarten (z.B. XE2, Z53) wurden mit EBICS 3.0 durch die Business Transaction Formats (BTF) ersetzt. BTF sind international standardisiert und definieren beim File-Upload- und -Download das Format der zu übermittelnden Datei.
Für eine sichere EBICS-Verbindung müssen die EBICS-Schlüssel eine Mindestlänge von 2048 Bit aufweisen.
Ihren Handlungsbedarf für die Umstellung entnehmen Sie bitte dem Factsheet EBICS 3.0 (DE/EN).
Ab dem 21. November 2025 gelten für die Erstellung von QR-Rechnungen die neuen Implementation Guidelines Version 2.3.
Wichtigste Änderung:
Bitte beachten Sie, dass beim Bezahlen die durchgängige Verarbeitung von QR-Rechnungen mit unstrukturierter Adresse sowie strukturierter Adresse ohne Postleitzahl, Ort und Land längstens noch bis Ende September 2026 gewährleistet ist.
Ihren Handlungsbedarf und weitere Informationen zur Umstellung auf strukturierte Adressinformationen finden Sie unter dem Punkt «Strukturierte Adressen».
Weitere optionale Neuerungen in der QR-Rechnung, wie z. B. erweiterter Zeichensatz und Gestaltungsvorgaben für die Online-Verwendung der QR-Rechnung, finden Sie in den Implementation Guidelines QR-Rechnung Version 2.3 unter six-group.com/standards-download-center.
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