Inkasso
Ist Ihnen die Zahlungsbedingung «offene Rechnung» bei Ihren Auslandsgeschäften zu unsicher? Mit dem Dokumenteninkasso bieten wir Ihnen eine kostengünstige Möglichkeit, um Ihre Aussenhandelsgeschäfte sicherer abzuwickeln.
Das Dokumentarinkasso
Das Dokumentarinkasso ist die ideale Lösung für Unternehmen, die im internationalen Handel tätig sind und nach einem kostengünstigen Zahlungssicherungsinstrument suchen.
Das Dokumentarinkasso reduziert das Risiko, dass Waren ohne Gegenleistung geliefert werden. Im Gegensatz zum Akkreditiv übernehmen die Banken jedoch keine Zahlungspflicht, sondern treten als «Dokumentenverwahrer» auf. Die Banken sorgen dafür, dass der Importeur die Lieferpapiere nur gegen Zahlung (Zahlungsverpflichtung) des vereinbarten Betrages erhält.
Wie läuft ein Dokumentarinkasso ab?
Im Unterschied zum Akkreditiv wird das Dokumentarinkasso vom Exporteur eingeleitet. Der Ablauf ist wie folgt:
- Exporteur und Importeur schliessen einen Kaufvertrag ab, in dem die Zahlungsbedingungen «Dokumentarinkasso» festgelegt werden.
- Der Exporteur verschickt die Ware an den Importeur und erstellt die entsprechenden Lieferdokumente, wie z. B. Frachtbriefe, Zollpapiere oder Ursprungszeugnisse.
- Der Exporteur übergibt seiner Bank (Einreicherbank) die im Inkassoauftrag aufgelisteten Dokumente mit der Anweisung, diese gegen Zahlung oder Akzept (bei einem Wechsel) an den Käufer auszuhändigen.
- Die Einreicherbank leitet den Inkassoauftrag sowie die Dokumente an eine Korrespondenzbank im Land des Käufers (Inkassobank) weiter.
- Die Inkassobank benachrichtigt den Importeur über den Eingang der Dokumente und die damit verbundene Zahlungs- oder Akzeptaufforderung.
- Wenn alles in Ordnung ist, zahlt der Importeur oder erklärt sich bereit, die Zahlung (im Falle von Inkassi mit aufgeschobener Zahlungsfrist) zum vereinbarten Zahlungstermin zu leisten. Sobald die Zahlung eingeht bzw. die Zahlungszusage vorliegt, händigt die Inkassobank dem Importeur die Dokumente aus. Der Importeur kann nun mit den Dokumenten die Ware freistellen.
- Die Inkassobank leitet die vom Importeur erhaltene Zahlung an die Einreicherbank des Exporteurs weiter.
- Die Einreicherbank schreibt den eingegangenen Betrag dem Konto des Exporteurs gut und informiert ihn über den erfolgreichen Abschluss des Inkassos.
Wann kommt das Dokumentarinkasso als Zahlungsinstrument in Frage?
Für die erfolgreiche Verwendung des Dokumentarinkassos ist eine solide Vertrauensbasis zwischen Importeur und Exporteur erforderlich. Das Instrument ist daher nur dann geeignet, wenn:
- für den Exporteur kein Zweifel an der Bereitschaft des Importeurs zur Abnahme der Ware besteht,
- die wirtschaftliche und politische Lage im Land des Importeurs stabil ist und die Ländervorschriften dieses Zahlungsinstrument zulassen,
- der Warenwert nicht den Betrag übersteigt, der im Falle eines Zahlungsausfalls finanziell tragbar wäre.
Unsere Preise
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