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Zahlungen immer und sofort

Mit Instant-Zahlungen überweisen Sie innerhalb weniger Sekunden einen Geldbetrag von Ihrem Konto auf ein anderes Konto in der Schweiz. Die Belastung und Gutschrift erfolgen auf den jeweiligen Konten gleichzeitig und schaffen sofortige Transparenz. Bei der Zürcher Kantonalbank können Sie bereits jetzt Instant-Zahlungen empfangen, ein Angebot zum Senden von Instant-Zahlungen folgt.

Das sind Ihre Vorteile

Mit Instant-Zahlung erfolgen Belastung und Gutschrift auf das Bankkonto in der Schweiz gleichzeitig.

Es gibt keine langen Wartezeiten oder Unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und sind final.

Weder Uhrzeit, Wochentag noch Feiertag beeinflussen die Ausführung Ihrer Instant-Zahlung.

Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei können eine sofortige Bestätigung der Zahlung erhalten. Auch bei nicht erfolgreicher Zahlung wird die zahlende Person ebenfalls sofort informiert.

Mit Instant-Zahlung erfolgen Belastung und Gutschrift auf das Bankkonto in der Schweiz gleichzeitig.

Weder Uhrzeit, Wochentag noch Feiertag beeinflussen die Ausführung Ihrer Instant-Zahlung.

Es gibt keine langen Wartezeiten oder Unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und sind final.

Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei können eine sofortige Bestätigung der Zahlung erhalten. Auch bei nicht erfolgreicher Zahlung wird die zahlende Person ebenfalls sofort informiert.

Zahlungen in Echtzeit ausführen

Elektronische Zahlungssysteme haben bargeldlose Zahlungen enorm vereinfacht. Was bleibt, ist die Ungewissheit, wann das überwiesene Geld gutgeschrieben wird. Hier kommen Instant-Zahlungen zum Zug.

Was ist eine Instant-Zahlung?

Instant-Zahlungen reduzieren die Abwicklungsvorgänge auf rund zehn Sekunden – ein grosser Unterschied zu einer herkömmlichen Überweisung. Bei einer gängigen Überweisung innerhalb der Schweiz geht es oftmals länger, bis das Geld gutgeschrieben wird, abhängig von Uhrzeit und Wochentag. Nicht bei der Instant-Zahlung: Egal ob am Wochenende, nachts oder an einem Feiertag, Ihre Überweisungen werden sofort und jederzeit gutgeschrieben, was die Transparenz stark erhöht.

Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20'000.– und Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen zwischen zwei Schweizer Konten in der Währung CHF möglich. Es können Bankzahlungen Inland wie auch QR-Rechnungen als Instant-Zahlung ausgeführt werden.

Wann kommt die Instant-Zahlung in der Schweiz?

SIX, die Betreiberin der zentralen Zahlungsinfrastruktur in der Schweiz, hat zusammen mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die neue Infrastruktur für die Abwicklung von Instant-Zahlungen entwickelt, welche sie seit November 2023 den Schweizer Banken zur Verfügung stellt.

Mit der Markteinführung von Instant-Zahlungen am 20. August 2024 sind die ca. 50 grössten Banken in der Schweiz verpflichtet, Instant-Zahlungen zu empfangen. Bei einigen Banken wird das Senden von Instant-Zahlungen bereits möglich sein.

  • Kundinnen und Kunden der Zürcher Kantonalbank können seit Ende Februar 2024 Instant-Zahlungen empfangen.
  • Ein Angebot der Zürcher Kantonalbank für das Senden von Instant-Zahlungen folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
  • Die übrigen Banken sind verpflichtet, das Empfangen von Instant-Zahlungen bis spätestens November 2026 zur Verfügung zu stellen.

Instant-Zahlungseingänge im Überblick

Was ändert sich für Sie? Beachten Sie diese zusätzlichen Informationen beim Empfangen von Instant-Zahlungen.

Preise für Instant-Zahlungseingänge

Für Instant-Zahlungseingänge gelten die Preise für elektronische Eingänge Inland, d.h. Eingänge innerhalb der Freigrenze sind kostenlos, ausserhalb der Freigrenze CHF 0.20. Mehr Informationen finden Sie unter Preisübersicht und Konditionen für Firmenkunden und institutionelle Kunden (PDF, 8 MB).

Verbuchung von Instant-Zahlungseingängen

Instant-Zahlungen werden sofort und einzeln verbucht.

Valuta bei Instant-Zahlungseingängen

Die Valuta der Instant-Zahlung entspricht dem Datum der Transaktion.

Auswirkungen auf Rechnungssteller mit QR-Rechnung, mit Sammelgutschrift und elektronischer Avisierung:

  • Instant-Zahlungseingänge werden immer einzeln verbucht, daher werden QRR-/SCOR-Eingänge nicht in die QRR-/SCOR-Sammelgutschrift integriert.
  • Bei Avisierung der Gutschriftsdetails mittels camt.054 QRR/SCOR wird pro Instant-Zahlungseingang sofort eine Meldung erstellt (bei Standardeinstellung).
  • Wegen Instant-Zahlung ist mit einer erhöhten Anzahl von Buchungen und Meldungen zu rechnen. Dies ist in den Debitoren-Abstimmungsprozessen zu berücksichtigen.
  • Auf Wunsch ist die gruppierte Avisierung mit mehreren Buchungen/Gutschriften pro camt.054 QRR/SCOR verfügbar.
  • Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

Einschränkungen bei Instant-Zahlungseingängen

  • Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen zwischen zwei Schweizer Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.
  • Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20'000.
  • Bei Instant-Zahlungen zugunsten von Fremdwährungskonten nimmt die ZKB eine Umrechnung in die Kontowährung vor. Instant-Zahlungen auf ein Fremdwährungskonto sind nicht möglich von Freitag 22.00 Uhr bis Sonntag 23.15 Uhr und am 25.12. und 1.1. vom Vortag 22.00 Uhr bis am Tag 23.15 Uhr.
  • Ein Instant-Zahlungseingang kann auch zurückgewiesen werden, wenn z.B. die Kontonummer nicht korrekt ist, eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde (Vorsorgekonten Säule 3a/Freizügigkeit etc.), wenn die Systeme nicht verfügbar sind oder aus regulatorischen Gründen.

Zahlungsausgänge / Instant-Zahlungen senden

Kundinnen und Kunden können aktuell noch keine Instant-Zahlungen senden. Ein Angebot der Zürcher Kantonalbank für das Senden von Instant-Zahlungen folgt zu einem späteren Zeitpunkt.