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Zahlungen immer und sofort

Mit Instant-Zahlungen überweisen Sie innerhalb weniger Sekunden einen Geldbetrag von Ihrem Konto auf ein anderes Konto in der Schweiz. Die Belastung und Gutschrift erfolgen auf den jeweiligen Konten gleichzeitig und schaffen sofortige Transparenz.

Das sind Ihre Vorteile

Mit Instant-Zahlung erfolgen Belastung und Gutschrift auf das Bankkonto in der Schweiz gleichzeitig.

Es gibt keine langen Wartezeiten oder Unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und sind final.

Weder Uhrzeit, Wochentag noch Feiertag beeinflussen die Ausführung Ihrer Instant-Zahlung.

Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei können eine sofortige Bestätigung der Zahlung erhalten. Auch bei nicht erfolgreicher Zahlung wird die zahlende Person ebenfalls sofort informiert.

Mit Instant-Zahlung erfolgen Belastung und Gutschrift auf das Bankkonto in der Schweiz gleichzeitig.

Weder Uhrzeit, Wochentag noch Feiertag beeinflussen die Ausführung Ihrer Instant-Zahlung.

Es gibt keine langen Wartezeiten oder Unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und sind final.

Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei können eine sofortige Bestätigung der Zahlung erhalten. Auch bei nicht erfolgreicher Zahlung wird die zahlende Person ebenfalls sofort informiert.

Zahlungen in Echtzeit ausführen

Elektronische Zahlungssysteme haben bargeldlose Zahlungen enorm vereinfacht. Was bleibt, ist die Ungewissheit, wann das überwiesene Geld gutgeschrieben wird. Hier kommen Instant-Zahlungen zum Zug.

Was ist eine Instant-Zahlung?

Instant-Zahlungen reduzieren die Abwicklungsvorgänge auf rund zehn Sekunden – ein grosser Unterschied zu einer herkömmlichen Überweisung. Bei einer gängigen Überweisung innerhalb der Schweiz geht es oftmals länger, bis das Geld gutgeschrieben wird, abhängig von Uhrzeit und Wochentag. Nicht bei der Instant-Zahlung: Egal ob am Wochenende, nachts oder an einem Feiertag, Ihre Überweisungen werden sofort und jederzeit gutgeschrieben, was die Transparenz stark erhöht.

Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20'000.– und Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen zwischen zwei Schweizer Konten in der Währung CHF möglich. Es können Bankzahlungen Inland wie auch QR-Rechnungen als Instant-Zahlung ausgeführt werden.

Instant-Zahlungen senden

Als Firmenkundin oder Firmenkunde mit Einzelzeichnungsrecht können Sie über die ZKB Mobile Banking App ganz einfach Instant-Zahlungen senden. Wählen Sie beim Erfassen der Inlandzahlung oder QR-Rechnung die Option «Instant-Zahlung» aus. Sie erhalten sofort eine Rückmeldung, ob die Zahlung erfolgreich war. Das Angebot wird zukünftig erweitert, z.B. für ZKB eBanking und für Kunden mit Kollektivzeichnungsrechten.

Instant-Zahlungen empfangen

Der Empfang von Instant-Zahlungen ist für alle Firmenkunden möglich. Jede inländische Schweizer Zahlungsart in CHF kann als Instant-Zahlung verarbeitet werden: Bankzahlungen Inland, QR-Rechnungen ohne oder mit strukturierter QR-Referenz (QRR und SCOR).

Instant-Zahlungen im Überblick

Was ändert sich für Sie? Beachten Sie diese zusätzlichen Informationen von Instant-Zahlungen.

Preise

Für Firmenkunden gilt der Preiszuschlag von CHF 2.- pro Instant-Zahlungsausgang, siehe Preisübersicht und Konditionen für Firmenkunden und institutionelle Kunden (PDF, 682 KB).

Instant-Zahlungseingänge werden für Firmenkunden als elektronische Eingänge Inland klassifiziert, d.h. Eingänge innerhalb der Freigrenze (bis monatlich 600 Transaktionen) sind kostenlos, ausserhalb der Freigrenze CHF 0.20.

Verbuchung

Instant-Zahlungen werden sofort und einzeln verbucht. Die Valuta der Instant-Zahlung entspricht dem Datum der Transaktion.

Auswirkungen auf Rechnungssteller mit QR-Rechnung, mit Sammelgutschrift und elektronischer Avisierung:

  • Instant-Zahlungseingänge werden immer einzeln verbucht, daher werden QRR-/SCOR-Eingänge nicht in die QRR-/SCOR-Sammelgutschrift integriert.
  • Bei Avisierung der Gutschriftsdetails mittels camt.054 QRR/SCOR wird pro Instant-Zahlungseingang sofort eine Meldung erstellt (bei Standardeinstellung).
  • Wegen Instant-Zahlung ist mit einer erhöhten Anzahl von Buchungen und Meldungen zu rechnen. Dies ist in den Debitoren-Abstimmungsprozessen zu berücksichtigen.
  • Auf Wunsch ist die gruppierte Avisierung mit mehreren Buchungen/Gutschriften pro camt.054 QRR/SCOR verfügbar.
  • Bei Fragen stehen Ihnen Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer gerne zur Verfügung.

Voraussetzungen und Einschränkungen

Generell

  • Instant-Zahlungen sind für Zahlungen zwischen zwei Konten mit Schweizer und Liechtensteiner IBAN in der Transaktionswährung CHF möglich.
  • Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20‘000.–.
  • Einschränkungen: Eine Instant-Zahlung kann auch zurückgewiesen werden, wenn z.B. die Kontonummer nicht korrekt ist, eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde (Vorsorgekonten Säule 3a/Freizügigkeit etc.), wenn die Systeme nicht verfügbar sind oder aus regulatorischen Gründen.

Ausgehende Instant-Zahlungen

Sie können die Option «Instant-Zahlung» in der ZKB Mobile Banking App auswählen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Währung des Belastungskontos ist CHF.
  • Es ist ein ausreichend verfügbarer Betrag auf dem Belastungskonto vorhanden.
  • Das Belastungskonto ist für Instant-Zahlungen zugelassen. Die meisten Kontoarten sind für Instant-Zahlungen zugelassen.
  • Sie besitzen ein Einzelzeichnungsrecht für die Zahlungsausführung.
  • Das Finanzinstitut der empfangenden Partei unterstützt Instant-Zahlungen.

Eingehende Instant-Zahlungen

Die empfangende Partei kann aktuell nicht beeinflussen, ob eine Zahlung als instant oder herkömmlich aufgegeben wird; dies entscheidet die zahlende Partei (sofern deren Bank Instant-Zahlungsausgänge anbietet).

Bei Instant-Zahlungen zugunsten von Fremdwährungskonten nimmt die ZKB eine Umrechnung in die Kontowährung vor. Instant-Zahlungen auf ein Fremdwährungskonto sind nicht möglich von Freitag 22.00 Uhr bis Sonntag 23.15 Uhr und am 25.12. und 1.1. vom Vortag 22.00 Uhr bis am Tag 23.15 Uhr.