Mehr ermöglichen für die Gemeinschaft
Etwas Sinnhaftes tun, Chancen eröffnen, Wirkung erzielen: Dies motiviert Stifterinnen und Spender zu gemeinnützigen Projekten. Doch welche Fragen sollten geklärt werden, bevor finanzielle Mittel für einen guten Zweck fliessen? Hansjörg Schmidt und Stefan Reinhard von der Zürcher Kantonalbank kennen die Antworten rund ums Thema Philanthropie.
Text: Patrick Steinemann / Illustrationen: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 2/2024
Sie richten Stipendien an angehende Musiker aus, sie fördern die Forschungen zur Lebensweise von Primaten oder in der physikalischen Chemie, sie ermöglichen die Weiterentwicklung bestimmter Reb- oder Obstkulturen, sie unterstützen bedürftige Personen in einer bestimmten Gemeinde oder sie pflegen den Brückenschlag zwischen den Sprachregionen: Stiftungen leisten viel Gutes in der Schweiz. Und sie bilden die Spitze der Philanthropie, dem gemeinnützigen Engagement von Menschen für soziale, kulturelle, ökologische oder andere Zwecke. «Stiftungen geben Chancen und ermöglichen Dinge, die sonst nicht möglich wären», sagt Hansjörg Schmidt, Leiter Stiftungen Key Clients bei der Zürcher Kantonalbank.
Mehr als 2'200 Stiftungen gibt es allein im Kanton Zürich – ein nicht zu unterschätzender volkswirtschaftlicher Faktor: Sie beziehen Dienstleistungen von Zürcher Firmen, schaffen Arbeitsplätze und generieren Wertschöpfung im Kanton. Der Zürcher Regierungsrat will deshalb auch die Rahmenbedingungen für Stiftungen stärken (siehe Box unten). Die Zürcher Kantonalbank wiederum unterstützt den Kanton im Rahmen ihres Leistungsauftrages bei der Lösung von wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben. Dazu gehört neben den Sponsoringengagements im Kanton Zürich auch eine Mehrheitsbeteiligung an StiftungSchweiz.ch: Das grösste Schweizer Onlineportal zur gemeinnützigen Welt bietet Informationen, digitale Werkzeuge und Dienstleistungen für eine wirkungsvolle und transparente Philanthropie.
Den Stiftungsstandort Zürich stärken
Der Kanton Zürich ist mit mehr als 2'200 gemeinnützigen Stiftungen und gesamthaft 18 Milliarden Franken Stiftungsvermögen führend in der Schweiz. Da in den letzten Jahren jedoch mehr Stiftungen aufgelöst als neu gegründet wurden, will die Kantonsregierung mit neuen Rahmenbedingungen den Stiftungsstandort stärken; dies hat sie Anfang des Jahres bekannt gegeben. So müssen etwa Stiftungsrätinnen und -räte von gemeinnützigen, steuerbefreiten Stiftungen nicht mehr zwingend ehrenamtlich tätig sein, sondern können «angemessen» entschädigt werden für ihre Tätigkeiten. Zudem dürfen gemeinnützige Stiftungen vermehrt auch international tätig sein. Dies soll international tätige Stiftungen nach Zürich locken. Auf der Förderseite sind neu auch sogenannte Impact Investments möglich, also Investments, die auf eine positive soziale oder ökologische Wirkung abzielen.
Kleine und grosse Engagements
Die wachsende Bedeutung des Stiftens und Spendens hat laut Hansjörg Schmidt mit einer wichtiger gewordenen Solidarität in Zeiten der Krisen zu tun, aber auch mit dem steigenden Wohlstand im Land: «Vielen Menschen ist es wichtig, anderen Menschen zu helfen oder sich mit ihren finanziellen Mitteln für ein Thema einzusetzen, das ihrer Ansicht nach der Unterstützung bedarf.» Stifterinnen und Spender seien oft auch durch persönliche Schicksalsschläge geprägt oder handelten aus anderen persönlichen Motiven.
Stiftungen geben Chancen und ermöglichen Dinge, die sonst nicht möglich wären.
Hansjörg Schmidt, Leiter Stiftungen Key Clients
Nicht alle, die der Gesellschaft etwas zurückgeben möchten, gründen aber gleich eine eigene Stiftung. «Kleinere Engagements können schon mit einer Spende an eine bestehende Organisation oder an einen Projektträger geleistet werden», erklärt Schmidt. «Wer mehr finanzielle Mittel zur Verfügung hat, kann diese für ein spezifisches Projekt oder einen mit einer Organisation zu bestimmenden Zweck einsetzen – zu Lebzeiten mit einer Grossspende oder als Legat nach dem Tod.» (siehe Tabelle unten). Eine weitere Option ist die Errichtung einer Sub- oder Unterstiftung unter dem Dach einer bestehenden Dachstiftung. Eine solche Möglichkeit bietet etwa die neue ZKB Philanthropie Stiftung. «Mit einer Substiftung sparen Stifterinnen und Stifter Kosten, und sie können den administrativen Aufwand erheblich reduzieren im Vergleich zu einer eigenständigen Stiftung», sagt Schmidt.
Wie das Geld eingesetzt werden kann
Zu Lebzeiten | Auf den Tod hin | |
Bestehende Institution | Spende | Testament oder Erbvertrag |
Zustiftung (zweckgebundener Fonds) | Schenkung an eine bestehende Stiftung mit Auflage | Testament oder Erbvertrag |
Sub-/Unterstiftung | Errichtung Substiftung in bestehender Dachstiftung | Testament oder Erbvertrag |
Eigene Stiftung | Errichtung durch öffentliche Urkunde | Testament oder Erbvertrag |
Zweckbestimmung als wichtigste Aufgabe
An diesem Punkt setzt auch Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften und Stiftungen bei der Zürcher Kantonalbank, an: «Die wichtigste Frage ist: Wofür braucht es diese Stiftung? Damit verbunden ist die zentrale Aufgabe bei der Stiftungsgründung – die Definition des Zweckes.» Der Zweck der Stiftung soll dabei den Willen der Stifterin oder des Stifters berücksichtigen, jedoch auch nicht zu eng definiert sein. «Ein zu eng formulierter Zweck kann eine Stiftung blockieren, falls die ursprüngliche Aufgabe eines Tages erfüllt ist oder für den Zweck nicht genügend spezifische Projekte zur Verfügung stehen», sagt Reinhard. Zumal die Änderung eines Stiftungszweckes keine einfache Sache sei. Es ist deshalb sinnvoll, sich bei der Zweckdefinition und anderen Punkten von Spezialisten beraten zu lassen.
Die wichtigste Frage ist: Wofür braucht es diese Stiftung?
Stefan Reinhard, Leiter Erbschaften und Stiftungen
Welche Fragen sich stellen
Zu beantworten gibt es bei einer Stiftungsgründung tatsächlich einige Fragen: Soll die Stiftung zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod errichtet werden? Wie viel Kapital kann für die Stiftung eingesetzt werden, damit noch genug bleibt für das eigene Leben? Wie sieht es mit der Verfügungsfreiheit der Stifterin oder des Stifters aus? Gibt es im Nachlassfall Pflichtteile, die vom Gesetz geschützt sind? Welche Dokumente braucht es für das Aufgleisen der Stiftung? Wer soll im Stiftungsrat Einsitz nehmen? Und: Welche Anlagestrategie soll beim Stiftungsvermögen verfolgt werden?
Wer sich in diesen und anderen Fragen nicht nur beraten lassen, sondern auch Aufgaben delegieren will, findet Unterstützung bei den Expertinnen und Experten der ZKB. «Unsere Stiftungsteams helfen bei der Errichtung einer Stiftung, sie übernehmen aber auch die komplette Geschäftsführung von Stiftungen», sagt Reinhard. Auf Wunsch könnten Stiftungen zudem ihr Domizil bei einer Geschäftsstelle der Zürcher Kantonalbank haben. Wenn die Stifterin oder der Stifter das Vermögen erst beim Tod gemeinnützigen Zwecken zuführen möchte, dann stehen die Erbschaftsspezialistinnen und -spezialisten bereit, etwa beim Vorbereiten der Erbteilung und Willensvollstreckung.
Steuerfreiheit und Sinnhaftigkeit
Stiftungen sind zwar grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn sie sich für gemeinnützige Zwecke einsetzen und gewisse Voraussetzungen erfüllen, sind sie jedoch steuerbefreit. Zudem können im Kanton Zürich für Leistungen an gemeinnützige Stiftungen bis zu 20 Prozent vom Nettoeinkommen gemäss Steuererklärung abgezogen werden. «Mögliche Steuervorteile sollten aber nie im Vordergrund stehen bei einer Stiftungsgründung», sagt Reinhard.
Die beiden Stiftungsexperten der ZKB sind sich einig: «Trotz Aufwand bei der Stiftungsgründung dürfen Stifterinnen und Stifter die Sinnhaftigkeit ihres Tuns nicht aus den Augen verlieren», sagt Hansjörg Schmidt. Und Stefan Reinhard ergänzt: «Bei einem philanthropischen Engagement geht es in erster Linie darum, zu helfen und finanzielle Mittel mit einem gesellschaftlichen Mehrwert einzusetzen.»
Drei Tipps zum Stiften und Spenden
Überlegen Sie, ob Sie Ihr Vermögen als Stifterin oder Stifter einer eigenen Stiftung weitergeben und dafür grössere finanzielle Mittel sowie einigen persönlichen Aufwand einbringen möchten. Oder ob Sie einer bestehenden Institution einen Geldbetrag zur spezifischen oder freien Verfügung zukommen lassen und sich dafür administrativ entlasten möchten.
Nehmen Sie sich genug Zeit, den Zweck einer eigenen Stiftung oder Substiftung zu definieren. Dieser wirkt sich direkt auf die Fördertätigkeit, die Wirksamkeit und die Zukunftsfähigkeit der Stiftung aus. Prüfen Sie dabei auch, welche Stiftungen es bereits gibt, etwa mit Hilfe der Übersicht auf stiftungschweiz.ch.
Stiftungsgründungen und grössere philanthropische Engagements haben diverse finanzielle und rechtliche Abhängigkeiten, sind komplex und fehleranfällig. Lassen Sie sich deshalb von Spezialistinnen und Spezialisten in juristischen und administrativen Fragen beraten und entlasten.