«Auf die im Titel genannte Frage gibt es – wie so oft im Steuerrecht – keine einfache Antwort, deshalb seien hier nur ein paar Grundsätze erwähnt.
Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien stellen dem Arbeitnehmer in Aussicht, zu einem späteren Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl Aktien entweder unentgeltlich oder zum Vorzugspreis erwerben zu können. Die Übertragung der Aktien wird dabei in der Regel an Bedingungen geknüpft. Restricted Stock Units (RSU) sind typische Anwendungsfälle solcher Anwartschaften.
Die Vestingperiode stellt die Zeitspanne dar, während welcher der Mitarbeitende die Bedingungen zu erfüllen hat, zum Beispiel das Erreichen von Umsatzzielen oder das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses bis zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Ein definitiver Rechtserwerb liegt während der Vestingperiode nicht vor, da die Anwartschaften bei Nichterfüllen verloren gehen. Somit erfolgt die Deklaration selbiger ohne Wert und hat rein informativen Charakter. Mit dem Vesting kommt es zum definitiven Rechtserwerb der Aktien für Mitarbeitende zu einem Vorzugspreis. Die Differenz zum Marktwert stellt steuerbares Einkommen dar, die der Arbeitgeber auf dem Lohnausweis zu bescheinigen hat.