Selbst bestimmen
Mit einem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wer Sie im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll. Unser Konfigurator hilft Ihnen, eine korrekte Vorlage zu erstellen.
Text: Patrick Steinemann / Illustration: Maria Salvatore | aus dem Magazin «Meine Vorsorge» 3/2024
Der Vorsorgeauftrag
- Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie die Personensorge (Betreuung und Begleitung in allen persönlichen Angelegenheiten), die Vermögenssorge (Verwaltung des Vermögens und/oder Einkommens) und die Vertretung im Rechtsverkehr.
- Obwohl dem Ehepartner gesetzliche Vertretungsrechte für alltägliche Angelegenheiten zustehen, benötigen auch Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft einen Vorsorgeauftrag, um bei weitergehenden Themen wie etwa der Veräusserung einer Liegenschaft eigenständig entscheiden zu können.
- Wenn im Falle einer Urteilsunfähigkeit kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, benötigt der (Ehe-)Partner für Rechtshandlungen, die über alltägliche Angelegenheiten hinausgehen, die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Bei Bedarf errichtet die KESB auch eine Beistandschaft, um die hilfsbedürftige Person zu unterstützen.
Der Konfigurator
- Der Vorsorgeauftrag-Konfigurator der ZKB hilft Ihnen, eine individuelle Vorlage für einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, die alle gewünschten Bereiche umfasst und eine rechtlich korrekte Form hat. Den so erstellten Vorsorgeauftrag können Sie handschriftlich abschreiben.
- Bei komplexen Vermögensverhältnissen (z. B. Geschäftsvermögen) oder speziellen Auflagen an die beauftragte Person ist es sinnvoll, sich durch die Expertinnen und Experten der ZKB beraten und einen auf diese Bedürfnisse ausgerichteten Vorsorgeauftrag erstellen zu lassen.
- Bewahren Sie den persönlichen Vorsorgeauftrag anschliessend so auf, dass er leicht auffindbar ist. Zudem empfiehlt es sich, der beauftragten Person eine Kopie des Vorsorgeauftrages auszuhändigen mit dem Hinweis, wo sich das Original befindet.