Finanzielle Unabhängigkeit im Alter
Mit der Säule 3a schliessen Sie Vorsorgelücken.
Mit der Säule 3a sparen Sie für Ihre Zukunft: für den Ruhestand – aber auch für den Kauf von Wohneigentum, die Selbstständigkeit oder zum Auswandern. Gut zu wissen: Sie können die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Am besten zahlen Sie jährlich den Maximalbetrag ein, damit Sie den Steuerabzug der privaten Vorsorge voll ausschöpfen können.
Die Säule 3a ist eine freiwillige, private Vorsorge. Sie gehört zum 3-Säulen-Prinzip des Vorsorgesystems in der Schweiz. Die erste Säule ist die staatliche Vorsorge und dient zur Existenzsicherung. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge und soll zusammen mit der ersten Säule gemäss Bundesverfassung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherstellen. Mit der dritten Säule sollen zusätzliche Vorsorgelücken geschlossen werden
Sparen mit der Säule 3a geht ganz einfach: Sie zahlen regelmässig oder unregelmässig einen von Ihnen gewünschten Betrag auf Ihr ZKB Sparen 3 Konto ein. Jährlich können Sie den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag einzahlen.
Wie hoch ist der Maximalbetrag? Im Jahr 2024 können Sie maximal CHF 7'056.– einzahlen, falls Sie angestellt und einer Pensionskasse angeschlossen sind. Selbstständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommen einzahlen, aber höchstens CHF 35'280.– im Jahr 2024.
Sie erhalten jährlich einen Kontoauszug mit Steuerbescheinigung von Ihrem 3a-Konto. So können Sie die Einzahlungen bei der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Die Säule 3a ist eine gebundene Vorsorge. Das Guthaben ist also nicht frei verfügbar wie bei der Säule 3b. Grundsätzlich können Sie Ihr 3a-Guthaben frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Erfolgt jährlich ein schriftlicher Nachweis, dass Sie nach Erreichen des Referenzalters noch ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen, können Sie maximal fünf Jahre weiter einzahlen und die Auszahlung des Vorsorgevermögens aufschieben.
Ein vorzeitiger Bezug der dritten Säule ist in der Schweiz in folgenden Fällen erlaubt:
Wir stellen Ihnen hilfreiche Dokumente und Formulare für die Säule 3a zur Verfügung.
Das Kapital auf Ihrem Säule-3a-Konto dürfen Sie beziehen, wenn Sie damit selbst bewohntes Wohneigentum finanzieren möchten. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich. Wenn Sie kein Geld aus der dritten Säule beziehen möchten, ist auch eine Verpfändung möglich.
Gut zu wissen: Auch für die Amortisierung Ihres Hypothekardarlehens können Sie Ihr Konto der Säule 3a verwenden.
Ihre jährlichen Einzahlungen auf das Vorsorgekonto 3a können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Quellenbesteuerte Personen können ihre Einzahlungen auf das Vorsorgekonto 3a abziehen, sofern sie eine Steuererklärung einreichen.
Während der Laufzeit fallen in der Schweiz keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern an. Bei der Auszahlung wird das Sparkapital zu einem reduzierten Satz besteuert.
Bei der Auszahlung im Pensionsalter wird immer das gesamte Kontoguthaben ausbezahlt. Je höher das Sparguthaben ist, desto höher wird der Steuersatz. Es ist deshalb sinnvoll, mehrere 3a-Konten zu haben. So sind Sie nicht gezwungen, einen grossen Betrag auf einmal zu beziehen. Sie können die 3a-Guthaben gestaffelt über mehrere Jahre beziehen und so Steuern sparen.
Das Vorsorgekonto 3a ist eine private Altersvorsorge für alle Personen ab 18 Jahren mit einem AHV-pflichtigen Einkommen. Durch Ihre Einzahlungen bis zum gesetzlich festgelegten Maximalbetrag sparen Sie jedes Jahr Steuern. Später profitieren Sie vom Kapital für Ihren Ruhestand. Oder Sie beziehen das 3a-Vermögen schon vorher, etwa für den Kauf von Wohneigentum oder wenn Sie sich selbstständig machen.
Der Zinssatz beträgt 0,500% unbeschränkt pro Jahr.
Die Kontoeröffnung, Kontoführung und Kontosaldierung sind kostenlos.
Recherchen nach Adressen oder nachrichtenlosen Vermögen kosten CHF 50.– pro Nachforschung.
ZKB Sparen 3 Konto
Vorsorgestiftung Sparen 3 der Zürcher Kantonalbank
Sie erhalten jährlich einen detaillierten Kontoauszug und eine Steuerbescheinigung.