Hausübergabe
Die Bauarbeiten sind abgeschlossen und Sie freuen sich darauf, in Ihrem Eigenheim zu wohnen. Zuvor gilt es jedoch, bei der Bauabnahme genau hinzuschauen. Auch administrativ gibt es einiges zu beachten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Bauabnahme ist es wichtig, Mängel in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten und diese fristgerecht zu beanstanden. Dafür lohnt es sich oft, eine Fachperson beizuziehen.
- Denken Sie daran, die wichtigsten Versicherungen im Zusammenhang mit Ihrem neuen Eigenheim abzuschliessen.
- Damit nichts vergessen geht, haben wir eine Checkliste für Ihren Umzug (PDF, 149 KB) zusammengestellt
Fünf Tipps zur Hausübergabe
Das müssen Sie beachten, bevor Sie einziehen können.
Augen auf bei der Bauabnahme
Ähnlich wie bei der Wohnungsabnahme für Mieter geht es bei der Bauabnahme darum, sämtliche Mängel am eigenen Haus festzustellen und zu beanstanden. Kratzer im Parkett, eine klemmende Eingangstür, Farbe, die von der Badezimmerdecke abblättert: Den Neubau ohne Mängel gibt es nicht. Es empfiehlt sich daher, bereits im Kauf-, Werk- oder Generalunternehmervertrag eine ordentliche Bauabnahme zu vereinbaren.
Korrektes Abnahmeprotokoll
Die Bauabnahme nehmen Sie am besten zusammen mit dem Architekten oder dem Bauleiter vor. Während des Rundgangs durch und um das Haus werden die Mängel in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Darin wird notiert, wo ein Mangel entdeckt wurde, was genau nicht in Ordnung ist und bis wann der Mangel von den Handwerkern zu beheben ist. Wichtig ist, dass dieses Protokoll von beiden Parteien unterschrieben wird. Sind Sie sich mit dem Architekten oder Bauleiter nicht darüber einig, ob es sich bei einem bestimmten Punkt wirklich um einen Mangel handelt, sollten Sie die Situation mit Fotos und Notizen möglichst genau dokumentieren.
Fachleute beiziehen
Als Nicht-Fachperson werden Sie gewisse Mängel unter Umständen gar nicht als solche erkennen. Zudem ist es oft schwierig abzuschätzen, ob die beanstandete Sache tatsächlich mangelhaft ist oder noch innerhalb der Toleranzgrenzen liegt. So ist beispielsweise die Beurteilung von kleineren Rissen oder die Abklärung von verborgenen Mängeln und Schwachstellen heikel. Es kann sich daher lohnen, für die Bauabnahme eine Fachperson beizuziehen.
Fristen einhalten
Wie lange Sie Zeit haben, Mängel zu beanstanden, hängt davon ab, was Sie im Kaufvertrag vereinbart haben. Ist nichts festgehalten, gelten die Fristen gemäss Obligationenrecht. Das heisst, Sie müssen Mängel sofort, also innerhalb der ersten paar Tage, beanstanden. Wurde eine Mängelfrist gemäss SIA-Norm 118 vereinbart, haben Sie für die Mängelrüge zwei Jahre Zeit. Werden Mängel nicht rechtzeitig beanstandet, kann der Verkäufer oder Handwerker dafür nicht mehr haftbar gemacht werden.
Umzug
Beim Umzug sind insbesondere zwei Fähigkeiten gefragt: Organisations- und Improvisationstalent. Je besser Sie planen, desto weniger müssen Sie improvisieren. Und je weniger Sie improvisieren müssen, desto weniger Stress wird Ihnen der Umzug bereiten. Denken Sie daran die nötigen Versicherungen für Ihr Eigenheim abzuschliessen. In unserem Ratgeber erfahren Sie welche Versicherungen Sie als Wohneigentümer oder Wohneigentümerin brauchen.