Steuern sparen
Als Eigenheimbesitzerin oder Eigenheimbesitzer können Sie in der Steuererklärung viel mehr Abzüge geltend machen als Mieterinnen und Mieter. Das kann sich günstig auf die Höhe Ihrer Steuerlast auswirken, sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Vermögenssteuer.
Das Wichtigste in Kürze
Wer sein Haus selbst bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert versteuern.
Die Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerbelastung zu optimieren.
Lassen Sie Ihre erste Steuererklärung von unseren Spezialisten erstellen oder kontrollieren, um sicherzugehen, dass Sie alle Abzüge geltend gemacht haben. Damit sparen Sie Zeit, Nerven und Geld.
Steuerbelastung optimieren
Als Eigenheimbesitzerin oder Eigenheimbesitzer können Sie folgende Posten von den Steuern abziehen:
- Reparaturen aller Art, zum Beispiel Maler-, Sanitär- und Schreinerarbeiten
- Reparatur oder Ersatz von Haushaltsgeräten, zum Beispiel Waschmaschine, Kühlschrank oder Rasenmäher
- Gartenunterhalt
- Prämien der Gebäude- und Gebäudehaftpflichtversicherung
- Entsorgungs- und Abwassergrundgebühren, ausser in Gemeinden mit Verursacherprinzip
- Investitionen mit energiesparendem oder ökologischem Charakter
Hypothekar- und andere Schuldzinsen
Indirekte Amortisationszahlungen auf ein Säule-3a-Produkt, wobei direkte Amortisationszahlungen nicht abzugsfähig sind
Steuerpflichten mit Immobilien
Als Eigenheimbesitzerin oder Eigenheimbesitzer müssen Sie folgende Steuern bezahlen:
Der Mietwert Ihres Eigenheims unterliegt der Einkommenssteuer. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt.
Als Vermögen ist der Vermögenssteuerwert des Eigenheims massgebend. Er wird vom Gemeindesteueramt festgesetzt. Der Vermögenssteuerwert wird als Vermögen versteuert.
Sieben goldene Steuertipps
Als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Steuerbelastung zu optimieren. Die untenstehnden Steuertipps richten sich vor allem an Personen, die im Kanton Zürich leben.
- Prüfen Sie jedes Jahr, ob die Unterhaltspauschale des Eigenmietwertes oder die effektiv angefallenen Unterhaltskosten höher sind. Bringen Sie jeweils den höheren Betrag in Abzug.
- Amortisieren Sie Ihre Hypothek indirekt über die Säule 3a. Auf diese Weise profitieren Sie davon, dass Sie sowohl Ihre Einlagen in die Säule 3a als auch die bezahlten Hypothekarzinsen abziehen können.
- Planen Sie umfangreiche Renovationen und Sanierungen im Voraus. Lassen Sie sich von unseren Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten beraten. Sollen die geplanten Arbeiten im gleichen Jahr erledigt werden oder ist es steuertechnisch vorteilhafter, die anfallenden Kosten über mehrere Jahre zu verteilen?
- Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind steuerlich ebenfalls abzugsfähig.
- Bewahren Sie Belege für wertvermehrende Investitionen über 20 Jahre auf. Die Investitionen können zwar nicht bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, aber von einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
- Prüfen Sie den vom Steueramt ermittelten Vermögenssteuerwert und den Eigenmietwert Ihrer Liegenschaft. Sollten diese Ihrer Meinung nach zu hoch sein, besprechen Sie die möglichen Schritte am besten mit unseren Steuerspezialistinnen und Steuerspezialisten.
- Sind Ihre Kinder ausgezogen? Möglicherweise können Sie den Eigenmietwert entsprechend kürzen, wenn Sie Ihre Liegenschaft nicht mehr voll nutzen. Wir beraten Sie gerne.