Steuerberatung beim Verkauf von Liegenschaften

Möchten Sie Ihre Liegenschaft verkaufen oder übertragen? Dann sollten Sie die steuerlichen Stolpersteine kennen. Unsere Steuerberaterinnen und Steuerberater zeigen Ihnen kompetent, welche Abzüge Sie geltend machen und wie Sie die Grundstücksgewinnsteuer reduzieren können. So gewinnen Sie Sicherheit und Klarheit über die Steuerfolgen beim Verkauf oder bei der Übertragung Ihrer Liegenschaft innerhalb der Familie.

Vorteile einer Steuer­beratung beim Verkauf Ihrer Liegen­schaft

Sie kennen die Begrifflichkeiten rund um den Liegenschaftsverkauf und können sie richtig einordnen.

Sie nutzen alle Optionen, um Ihre Steuerbelastung beim Verkauf oder bei der Übertragung vorteilhaft zu gestalten.

Sie kennen die Höhe und die Art der anfallenden Steuern und wissen, wie Sie die häufigsten Stolpersteine umgehen.

Sie kennen die Begrifflichkeiten rund um den Liegenschaftsverkauf und können sie richtig einordnen.

Sie kennen die Höhe und die Art der anfallenden Steuern und wissen, wie Sie die häufigsten Stolpersteine umgehen.

Sie nutzen alle Optionen, um Ihre Steuerbelastung beim Verkauf oder bei der Übertragung vorteilhaft zu gestalten.

So funktioniert die Steuer­beratung beim Liegen­schafts­verkauf oder bei der Über­tragung innerhalb der Familie

Möchten Sie Ihre Liegenschaft verkaufen oder übertragen, aber nur so viel Steuern wie nötig bezahlen? Dann lassen Sie sich von unserem Team von Expertinnen und Experten beraten. Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater macht Empfehlungen, weist Sie auf Abzugsmöglichkeiten hin und erstellt für Sie die Grundstückgewinn-Steuererklärung. Nach der Beratung sind die Begriffe Haltedauer, Spekulationszuschlag, Insertionskosten und Ersatzbeschaffung für Sie keine Fremdwörter mehr.

Diese Fragen werden beantwortet:

  • Was sind die Steuerfolgen bei einem Verkauf meiner Liegenschaft?
  • Wie wird die Grundstücksgewinnsteuer berechnet?
  • Welche Investitionen und Kosten, die ich während der Haltedauer getätigt habe, kann ich abziehen?
  • Ist die Grundstücksgewinnsteuer auch dann fällig, wenn ich ein Ersatzobjekt kaufe, und was ist dabei zu beachten?
  • Was geschieht mit der Grundstückgewinnsteuer, wenn ich die Liegenschaft geerbt oder geschenkt erhalten habe?