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Aufgeschobene Pensionierung

Haben Sie Freude an Ihrem Beruf und fühlen sich fit? Möchten Sie Ihr Renteneinkommen noch etwas aufbessern? Wenn Sie über das Referenzalter weiterhin arbeiten möchten, können Sie den Bezug Ihrer Rentenleistungen aufschieben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie können die AHV-Rente bis zu fünf Jahre aufschieben.
  • Wenn Sie Ihre Altersrente aufschieben, erhöht sich Ihre lebenslange AHV- Rente um einen Zuschlag.
  • Bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit können Sie je nach Pensionskasse Ihre Rente oder den Bezug der Kapitalleistungen aus der zweiten Säule ebenfalls bis fünf Jahre aufschieben. Zusätzlich zu einem höheren angesparten Vermögen erhalten Sie einen besseren Umwandlungssatz und somit eine höhere Rente.
  • Sie können Einzahlungen in die Säule 3a bis fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungstermin tätigen und die Bezugstermine mit mehr Freiheit gestalten.

Wann lohnt sich ein AHV-Aufschub?

Sie können den Bezug der AHV-Rente um mindestens ein bis maximal fünf Jahre nach dem Referenzalter aufschieben. Bei Männern und Frauen ab Jahrgang 1964 und jünger ist das mit 65 Jahren.* Die Dauer des Aufschubs müssen Sie nicht im Voraus bestimmen, sondern Sie können nach Ablauf von einem Jahr die Rente nach freier Wahl abrufen. Sie müssen den Aufschub aber spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend machen.

Wenn Sie Ihre AHV-Rente aufschieben, bekommen Sie einen lebenslangen Zuschlag auf Ihre AHV-Rente. Der Zuschlag hängt von der Dauer des Rentenaufschubs ab und beträgt zwischen 5,2 % (ein Jahr Aufschub) und 31,5 % (fünf Jahre Aufschub).**

Eine individuelle Prüfung hilft, Vor- und Nachteile einer aufgeschobenen AHV-Rente in Ihrer Situation zu erkennen. Steuerliche Überlegungen wie die Steuerbelastung vor und nach der Pensionierung müssen miteinbezogen werden. Finanziell lohnt sich ein AHV-Aufschub generell nur, wenn Sie mit einer deutlich überdurchschnittlichen Lebenserwartung rechnen.

*Mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 steigt das Referenzalter bei Frauen stufenweise von 64 auf 65 und der Rentenaufschub kann monatlich erfolgen.

**Mit der Reform AHV 21 erhalten Frauen, die ihre Rente im Referenzalter oder später beziehen, einen lebenslangen Rentenzuschlag (zwischen CHF 13.– und CHF 160.– pro Monat).

Muss ich weiterhin AHV-Beiträge im Rentenalter bezahlen?

Bei Fortsetzung der Erwerbstätigkeit bleiben Sie auch über das Referenzalter hinaus beitragspflichtig und müssen AHV-, IV- und EO-Leistungen bezahlen. Auf dem jährlichen Freibetrag von CHF 16'800.– müssen Sie aber keine Beiträge entrichten. Mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 am 1.1.2024 können Sie mit den nach dem Referenzalter bezahlten Beiträgen Ihre Rente bis zur maximalen Rente verbessern oder allfällige Beitragslücken schliessen. 

Weitere Informationen bezüglich Weiterarbeit und AHV finden Sie unter www.ahv-iv.info.

Kann ich im Rentenalter bei meiner Pensionskasse bleiben?

Je nach Pensionskasse können Sie bei weiterer Erwerbstätigkeit in der zweiten Säule bis fünf Jahre nach Ihrem ordentlichen Pensionierungsalter versichert bleiben. Mit Ihren Beiträgen und der Verzinsung wächst das Altersvermögen weiter an.

Da Sie Ihr ordentliches Pensionierungsalter bereits erreicht haben und Anspruch auf Altersleistungen haben, sind Sie nicht mehr gegen Invalidität versichert. Nach dem ordentlichen Rentenalter werden auch keine Todesfall-Leistungen mehr versichert. Bei Tod oder Invalidität werden die Altersleistungen beziehungsweise die entsprechenden Hinterbliebenenleistungen fällig.

Vorteile der Pensionskasse im Rentenalter

  • Sie müssen auf das in die Pensionskasse investierte Kapital weder Einkommens- noch Vermögenssteuern zahlen, solange Sie keine Altersleistung beziehen.
  • Sie haben ein tieferes steuerbares Erwerbseinkommen, da Sie weiterhin Pensionskassenbeiträge leisten.
  • Ihr Einkommen wird zu tieferen Sätzen besteuert, wenn Sie Ihre Altersrente erst nach Aufgabe der tatsächlichen Erwerbstätigkeit und nicht gleichzeitig beziehen.

Möglichkeiten der Säule 3a im Rentenalter

Sie können bis zu fünf Jahre über Ihr Referenzalter hinaus Einzahlungen in Ihre Säule 3a tätigen und die Auszahlung des 3a-Vorsorgevermögens aufschieben, solange Sie erwerbstätig sind. Die steuerlichen Vorteile bleiben bestehen: Sie können die Einzahlungen bis zum Maximalbetrag von Ihrem Einkommen abziehen, und Sie zahlen keine Steuern auf den Erträgen und auf dem Vermögen in der Säule 3a.

Mit der Aufschiebung der Pensionierung erhalten Sie weitere Möglichkeiten für den gestaffelten Bezug des Vorsorgevermögens aus der Säule 3a.

Im Zusammenhang mit der Weiterführung der Pensionskasse über das Referenzalter hinaus stellen sich vielfältige Fragen, die Sie am besten mit einer Spezialistin oder einem Spezialisten der Zürcher Kantonalbank besprechen.