Todesfall – was ist zu tun?

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist mit vielen Emotionen verbunden. Neben der Trauer kommen einige zu bewältigende Aufgaben auf Sie zu. Die Zürcher Kantonalbank begleitet Sie bei der Nachlassregelung und steht Ihnen bei den administrativen Aufgaben zur Seite.

Das Wichtigste in Kürze

  • Leiten Sie die ersten Schritte nach einem Todesfall so rasch wie möglich ein.
  • Führen Sie alle notwendigen Massnahmen mit Hilfe einer Checkliste durch.
  • Organisieren Sie die erforderlichen Dokumente.

Nach einem Todesfall die Bank informieren

Ist eine Ihnen nahestehende Person verstorben, die Kundin oder Kunde der Zürcher Kantonalbank war? Wir raten Ihnen, nach einem Todesfall die folgenden Schritte so rasch wie möglich auszuführen:

Todesfall melden

  • Melden Sie uns den Todesfall telefonisch, schriftlich oder an einem Schalter der Zürcher Kantonalbank oder online über unser Formular «Todesfallmeldung».
  • Weisen Sie die Todesurkunde vor oder stellen Sie uns diese entweder per Post zu oder übermitteln Sie uns die Todesurkunde im Formular als Anhang.

Kann ich Nachlassrechnungen einreichen?

Sie können uns dringende Zahlungsaufträge einreichen, beispielsweise für Todesfallkosten oder Spitalrechnungen. Das können Sie tun, solange nicht geklärt ist, wer über das Nachlasskonto verfügen darf. Die Rechnung ist im Original zusammen mit dem Einzahlungsschein abzugeben. Die Zürcher Kantonalbank führt diese nach freiem Ermessen aus.

Welche Dokumente benötigt die Zürcher Kantonalbank für die Nachlassregelung?

Zur Regelung eines Schweizer Nachlasses benötigen wir grundsätzlich einen Erbschein oder ein Willensvollstreckerzeugnis im Original zur einmaligen Einsicht. Zuständig für die Ausstellung von Erbscheinen und Willensvollstreckerzeugnissen im Kanton Zürich ist das Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person.

Wer kann bestehende Geschäfte auflösen?

Ist ein Willensvollstrecker eingesetzt, wird dieser die Geschäfte auflösen. Ist dies nicht der Fall, können die Nachlassgeschäfte durch die Erben aufgelöst werden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Gültige Erbdokumente sind vorhanden.
  • Es liegt ein schriftlicher Auftrag vor, welcher von allen Erben, vom Erbenbevollmächtigten oder vom Willensvollstrecker unterzeichnet wurde.

Wer erhält Informationen über den Nachlass?

Um Informationen zum Nachlass zu erhalten, müssen Sie sich mittels Erbscheines als Erbe ausweisen. Jeder Erbe ist auskunftsberechtigt. 

Weitere Informationen und Checklisten

Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste Todesfall und unsere Broschüre Bankgeschäfte helfen Ihnen, an alles zu denken.

 

Wichtige Dokumente

Was muss nach einem Todesfall erledigt werden? Unsere Checkliste (PDF, 149 KB) hilft Ihnen, an alles zu denken.

Auf Ihren Wunsch können wir Ihnen folgende Dokumente zustellen:

  • Vermögensverzeichnis per Todestag oder einen unterjährigen Steuerreport für die Steuererklärung
  • Kontoauszüge
  • Auftragsformulare zur Einreichung von Nachlassrechnungen
  • Formulare für die Erbteilung
  • Erbenvollmachten
  • Vertragsunterlagen für Erbengemeinschaften

Sie möchten mehr wissen über das Güter- und Erbrecht? Details zu den gesetzlichen Erbteilen, Pflichtteilen und frei verfügbaren Quoten finden Sie in unserer Broschüre.

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