Das Erbe für die Familie rechtzeitig regeln

Warten lohnt sich nicht

Die Nachlassplanung schieben viele vor sich her. Aber nur wer sich frühzeitig damit befasst, kann den gesetzlichen Handlungsspielraum optimal nutzen. Zudem lässt einen die Gewissheit, dass alles nach den eigenen Wünschen geregelt ist, das Leben unbeschwerter geniessen.

Worauf sollten Sie achten?

Das Erbrecht regelt, wer Ihren Nachlass erbt und wie dieser zwischen den Erben aufgeteilt wird.

Per Januar 2023 trat ein revidiertes Erbrecht in Kraft, das der Nachlasssituation vieler Familienkonstellationen mehr Gestaltungspielraum bietet. Eine Überprüfung des eigenen Testaments ist empfehlenswert.

Sind Sie verheiratet, kommt beim Tod eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin das Güterrecht vor dem Erbrecht zum Zug.

Regeln Sie Ihr Erbe frühzeitig. Denn im Todesfall kann es weitreichende Folgen für Ihre Liebsten haben, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen.

Das Erbrecht regelt, wer Ihren Nachlass erbt und wie dieser zwischen den Erben aufgeteilt wird.

Sind Sie verheiratet, kommt beim Tod eines Ehepartners oder einer Ehepartnerin das Güterrecht vor dem Erbrecht zum Zug.

Per Januar 2023 trat ein revidiertes Erbrecht in Kraft, das der Nachlasssituation vieler Familienkonstellationen mehr Gestaltungspielraum bietet. Eine Überprüfung des eigenen Testaments ist empfehlenswert.

Regeln Sie Ihr Erbe frühzeitig. Denn im Todesfall kann es weitreichende Folgen für Ihre Liebsten haben, wenn Sie keine Vorkehrungen treffen.

Häufige Fragen und Antworten

Was passiert, wenn ich nichts geregelt habe?

Wenn Sie weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, legt das Gesetz (Erbrecht) fest, wer erbt und wie Ihr Nachlass zwischen den Erben verteilt wird. Gesetzliche Erben sind dabei in erster Linie der überlebende Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner und die Nachkommen. Bei unverheirateten, kinderlosen Personen sind die übrigen Blutsverwandten erbberechtigt. Die untenstehende Grafik vermittelt Ihnen einen ersten groben Überblick.

Was kann ich tun, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht meinen Wünschen entspricht?

Dann ist es umso wichtiger, dass Sie Ihren Nachlass regeln. Ganz frei sind Sie dabei nicht. Die nächsten Angehörigen (der überlebende Ehegatte, der/die eingetragene Partner/-in und Nachkommen) haben Anspruch auf eine bestimmte Mindestquote am Nachlass. Dieser Pflichtteil darf ihnen nicht entzogen werden.

Was muss ich bei den Pflichtteilen beachten?

Über den nicht pflichtteilsgeschützten Teil Ihres Nachlasses, die sogenannte frei verfügbare Quote, können Sie mit einem Testament frei verfügen. Pflichtteile müssen nicht berücksichtigt werden, wenn der betreffende Pflichtteilserbe in einem Erbvertrag auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet.

Ratgeber rund um Ihren Nachlass