Erbrecht kennen
Das Erbrecht regelt, wer Ihren Nachlass erbt und wie dieser zwischen den Erben aufgeteilt wird.
Die Nachlassplanung schieben viele vor sich her. Aber nur wer sich frühzeitig damit befasst, kann den gesetzlichen Handlungsspielraum optimal nutzen. Zudem lässt einen die Gewissheit, dass alles nach den eigenen Wünschen geregelt ist, das Leben unbeschwerter geniessen.
Wenn Sie weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, legt das Gesetz (Erbrecht) fest, wer erbt und wie Ihr Nachlass zwischen den Erben verteilt wird. Gesetzliche Erben sind dabei in erster Linie der überlebende Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner und die Nachkommen. Bei unverheirateten, kinderlosen Personen sind die übrigen Blutsverwandten erbberechtigt. Die untenstehende Grafik vermittelt Ihnen einen ersten groben Überblick.
Dann ist es umso wichtiger, dass Sie Ihren Nachlass regeln. Ganz frei sind Sie dabei nicht. Die nächsten Angehörigen (der überlebende Ehegatte, der/die eingetragene Partner/-in und Nachkommen) haben Anspruch auf eine bestimmte Mindestquote am Nachlass. Dieser Pflichtteil darf ihnen nicht entzogen werden.
Über den nicht pflichtteilsgeschützten Teil Ihres Nachlasses, die sogenannte frei verfügbare Quote, können Sie mit einem Testament frei verfügen. Pflichtteile müssen nicht berücksichtigt werden, wenn der betreffende Pflichtteilserbe in einem Erbvertrag auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet.