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Freizügigkeits­konto

Das Freizügigkeitskonto der ZKB brauchen Sie dann, wenn Sie Ihr Vorsorgevermögen aus der 2. Säule parkieren müssen. Zum Beispiel wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder sich selbstständig machen. Die Pensionskasse Ihres letzten Arbeitgebers überweist Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto.

Vorteile beim Freizügigkeitskonto

Während der Laufzeit bezahlen Sie keine Steuern für Vorsorgeguthaben auf dem Freizügigkeitskonto.

Sie bezahlen nichts für die Kontoeröffnung, Kontoführung und Saldierung.

Beziehen Sie Ihr Guthaben zum Beispiel für den Kauf von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit.

Ihre Vorsorgegelder aus der 2. Säule sind bei der Zürcher Kantonalbank mit AAA-Rating sicher parkiert.

Während der Laufzeit bezahlen Sie keine Steuern für Vorsorgeguthaben auf dem Freizügigkeitskonto.

Beziehen Sie Ihr Guthaben zum Beispiel für den Kauf von Wohneigentum oder beim Schritt in die Selbstständigkeit.

Sie bezahlen nichts für die Kontoeröffnung, Kontoführung und Saldierung.

Ihre Vorsorgegelder aus der 2. Säule sind bei der Zürcher Kantonalbank mit AAA-Rating sicher parkiert.

So funktioniert das Freizügigkeitskonto

Planen Sie eine längere Reise, bevor Sie Ihren neuen Job anfangen? Oder machen Sie demnächst eine Babypause? Es gibt viele Gründe, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen. Sie benötigen das Freizügigkeitskonto immer dann, wenn Sie aus einer Pensionskasse austreten und nicht in eine neue Pensionskasse eintreten.

Eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto bei der Zürcher Kantonalbank. Danach kann die Pensionskasse Ihre Vorsorgeguthaben überweisen. Ihr Guthaben aus der 2. Säule wird nun hier deponiert und Sie erhalten 0,200% Zins. So lange, bis Sie Ihre nächste Stelle antreten, ins Pensionsalter kommen oder aus bestimmten Gründen einen Vorbezug machen.

Starten Sie schon bald Ihren nächsten Job? Dann überweisen wir Ihr Guthaben vom ZKB Freizügigkeitskonto an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Das Konto wird aufgelöst.

Bezug Ihres 2.-Säule-Guthabens

Sie können das Freizügigkeitsguthaben aus der beruflichen Vorsorge frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Eine vorzeitige Auszahlung ist in der Schweiz in folgenden Fällen erlaubt:

  • Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
  • Rückzahlung einer Hypothek
  • Übertrag in eine andere Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Definitiver Wegzug ins Ausland (Auswandern), Vorbezug mit Einschränkungen bei EU/EFTA-Staaten
  • Bezug einer vollen IV-Rente
  • Wenn Ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto kleiner ist als Ihr Jahresbeitrag für die berufliche Vorsorge (Geringfügigkeit).

Wir stellen Ihnen hilfreiche Dokumente und Formulare für Ihr Freizügigkeitskonto zur Verfügung.

Finanzierung von Wohneigentum mit Freizügigkeitsguthaben

Das Kapital auf Ihrem ZKB Freizügigkeitskonto dürfen Sie beziehen, wenn Sie damit selbst bewohntes Wohneigentum finanzieren müssen. Ein Vorbezug ist alle fünf Jahre möglich, und es gibt dabei keinen Mindestbetrag. Den bezogenen Betrag können Sie jederzeit wieder in die zweite Säule einzahlen. Wenn Sie kein Geld aus der beruflichen Vorsorge nehmen möchten, ist auch eine Verpfändung möglich.

Gut zu wissen: Auch für die Amortisierung von Ihrem Hypothekardarlehen können Sie Geld von Ihrem ZKB Freizügigkeitskonto verwenden.

Steuervorteile

Während der Laufzeit fallen in der Schweiz keine Vermögens-, Einkommens- oder Verrechnungssteuern an. Das Sparkapital wird bei der Auszahlung zu einem reduzierten Satz besteuert.

Übertrag Freizügigkeitsguthaben

Eine Auszahlung auf zwei Freizügigkeitsstiftungen bei der Zürcher Kantonalbank kann Ihre Flexibilität beim Bezug erhöhen. Wir beraten Sie gerne.

Wer profitiert vom ZKB Freizügigkeitskonto?

Das Freizügigkeitskonto der Zürcher Kantonalbank ist immer dann eine gute Wahl, wenn Sie Ihr Pensionskassenguthaben vorübergehend parkieren möchten. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:

  • Aufgabe der Erwerbstätigkeit (zum Beispiel Babypause, Weiterbildung, vorzeitige Erwerbsaufgabe, berufliche Auszeit, Arbeitslosigkeit)
  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohne Vorbezug des Freizügigkeitsguthabens

Leistungen und Konditionen

Zinsen und Preise

Zinssatz

Der Zinssatz beträgt 0,200% unbeschränkt pro Jahr.

Gebühren

Die Kontoeröffnung, Kontoführung und Kontosaldierung sind kostenlos.

Förderung Wohneigentum
  • Der Vorbezug vom Freizügigkeitsguthaben kostet CHF 200.–.
  • Die Verpfändung von Freizügigkeitsguthaben ist kostenlos.
Nachforschungen

Recherchen nach Adressen oder nachrichtenlosen Vermögen kosten CHF 50.– pro Nachforschung.

Details

Produktname

ZKB Freizügigkeitskonto

Währung

Schweizer Franken (CHF)

Kontoauszug

Sie erhalten einen detaillierten Kontoauszug jährlich per 31. Dezember.