Das Drei-Säulen-System der Schweiz

Das Vorsorgemodell der Schweiz baut auf drei Säulen auf: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Das System soll es erlauben, den gewohnten Lebensstandard im Alter, bei Invalidität und im Todesfall für die Hinterbliebenen aufrechtzuerhalten. Die private Vorsorge wird dabei immer wichtiger. Denn mit der dritten Säule können Sie einerseits die Altersrente aufbessern, andererseits auch für den Kauf von Wohneigentum oder die Selbstständigkeit sparen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das schweizerische Vorsorgesystem baut auf drei Säulen auf: der staatlichen Vorsorge (1. Säule), der beruflichen Vorsorge (2. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule).
  • Die 1. Säule hat zum Ziel, den existenziellen Grundbedarf im Alter zu sichern.
  • Die 1. und 2. Säule sollen es zusammen ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard in angemessener Weise weiterzuführen.
  • Die private Vorsorge der 3. Säule geniesst eine steuerliche Begünstigung, ist freiwillig und wird immer wichtiger. Sie dient der individuellen Aufbesserung der Leistungen aus der 1. und 2. Säule.

Das Schweizer Vorsorge­system baut auf drei Säulen auf

Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf den drei Säulen staatliche Vorsorge, berufliche Vorsorge und private Vorsorge. Die drei Säulen haben unterschiedliche Funktionen und sind auch unterschiedlich geregelt. Aufeinander abgestimmt, sorgen sie für Ihre Sicherheit und eine gute Lebensqualität im Alter.

Staatliche Vorsorge
Berufliche Vorsorge Private Vorsorge
1. Säule 2. Säule 3. Säule
Existenzsicherung Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung Individuelle Ergänzung
  • AHV / IV
  • Ergänzungs­leistungen
  • Obligatorische Vorsorge
  • Über­obligatorische Vorsorge
  • Obligatorische Unfallversicherung
  • Gebundene Vorsorge 3a
  • Freie Vorsorge 3b

1. Säule: die staatliche Vorsorge

Die 1. Säule, auch staatliche Vorsorge genannt, ist obligatorisch. Sie dient Ihrer Existenzsicherung im Alter und zahlt Leistungen bei Tod oder Invalidität. Die Alters- und Hinterbliebenenrente (AHV) ist neben der Invalidenversicherung (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL) der bedeutendste Pfeiler. Als versicherte Person erhalten Sie nach Ihrer Pensionierung eine Altersrente, damit Ihr Grundbedarf im Ruhestand gesichert ist. Die Höhe der AHV-Leistungen ist abhängig von Ihrem durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommen und der Anzahl Beitragsjahre.

Erhoffen Sie sich von der 1. Säule nicht allzu viel: Einzelpersonen erhalten maximal CHF 2'450.– und Ehepaare CHF 3'675.– pro Monat. Diese Beträge sollen der Existenzsicherung dienen. Doch nicht alle dürfen mit den Höchstrenten rechnen.

Unsere Tipps:

  • Bestellen Sie Ihren individuellen Kontoauszug unter ahv-iv.ch und prüfen Sie allfällige Beitragslücken.
  • Die Renten fliessen Ihnen nach der Pensionierung nicht automatisch zu. Sie sollten diese zwei bis drei Monate vor dem Erreichen des Referenzalters bei der AHV-Ausgleichskasse beantragen. Weitere Informationen zur 1. Säule finden Sie unter ahv-iv.ch.
  • Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Risiken absichern können.


2. Säule: die berufliche Vorsorge

Die Altersvorsorge der 2. Säule erfolgt normalerweise über die Pensionskasse (PK). Sie ermöglicht Ihnen die angemessene Fortsetzung Ihres gewohnten Lebensstandards im Alter oder bei Invalidität. Sie bietet auch eine Absicherung Ihrer Familie im Todesfall. Ab dem 25. Lebensjahr und bei einem jährlichen Bruttoeinkommen über CHF 22'050.– wird Ihnen monatlich ein Beitrag vom Einkommen abgezogen und in die Pensionskasse einbezahlt, um das Altersguthaben aufzubauen. Die Finanzierung der 2. Säule erfolgt sowohl durch Sie als Arbeitnehmende(r) als auch durch Ihren Arbeitgeber. Als Selbstständigerwerbende(r) können Sie sich der Pensionskasse freiwillig anschliessen. Das Kapital aus der 2. Säule kann im Alter als monatliche Rente, einmalig als Kapital oder als Mischform aus beidem ausbezahlt werden.

Gut zu wissen: Die staatliche und die berufliche Vorsorge decken nur einen Teil des bisherigen Erwerbseinkommens ab. Das gilt insbesondere bei höheren Salären. Denn die obligatorisch zu versichernden Einkommen in der 1. und 2. Säule sind limitiert. Im Rahmen des BVG-Obligatoriums ist der versicherte Jahreslohn zum Beispiel auf einen AHV-pflichtigen Bruttolohn von CHF 88'200.– beschränkt. Ob sich der gewohnte Lebensunterhalt wie vom Gesetzgeber vorgesehen – mit den obligatorischen Leistungen decken lässt, ist daher im Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Höhere Einkommen können durch überobligatorische Bestimmungen abgedeckt werden.

Unsere Tipps:


3. Säule: die private Vorsorge

Die 3. Säule ist die freiwillige individuelle Vorsorge und schliesst die Leistungslücken der 1. und 2. Säule. Der Bedarf wird aus der 1. und 2. Säule nur zu etwa 60 Prozent gedeckt. Deshalb wird die 3. Säule immer wichtiger. Sie wird in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) und die freie Vorsorge (Säule 3b) unterteilt.

  • Die Säule 3a ermöglicht es Ihnen als erwerbstätige Person, Ihr individuelles Alterskapital aufzubauen. Oder Sie können dank Ihrer dritten Säule beispielsweise Wohneigentum kaufen. Diese Sparform geniesst umfassende Steuervorteile: Die Einzahlungen bis zum gesetzlichen jährlichen Maximalbetrag reduzieren das steuerbare Einkommen. Im Jahr 2024 können Sie maximal CHF 7'056.– einzahlen, falls Sie angestellt und einer Pensionskasse angeschlossen sind. Selbstständige, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, können bis zu 20 % des Erwerbseinkommens einzahlen, aber höchstens CHF 35'280.– im Jahr 2024.
  • Die Säule 3b vereint alle Vermögenswerte, die nicht schon in der 1. und 2. Säule sowie in der Säule 3a gebunden sind. Zur Säule 3b gehören das klassische freiwillige Sparen und Investieren für verschiedene Ziele, wie zum Beispiel für eine Ausbildung, das Alter, Ferien, ein neues Auto usw. Das Guthaben 3b ist nicht steuerbegünstigt.

Unsere Tipps:

  • Bei den Säule-3a-Konten kommt jeweils ein Vorzugszins zur Anwendung. Durchaus prüfenswert ist es, die Guthaben in Wertschriftenanlagen zu investieren. Damit lassen sich die Renditechancen gegenüber der Kontoverzinsung aufbessern, allerdings bei entsprechenden Wertschwankungen.
  • Informieren Sie sich über das Sparen-3-Konto der Zürcher Kantonalbank.
  • Berechnen Sie mit dem Steuerrechner Sparen 3, wie viel Steuern Sie mit der Säule 3a sparen können.
  • Nutzen Sie zum Vorsorgen frankly, die digitale Säule 3a, und erhalten Sie mit dem Code ZKB3 CHF 35.– Gebührenrabatt.
  • Lesen Sie unsere Vorsorge-Broschüre (PDF, 1 MB), um Ihre Möglichkeiten im Bereich Vorsorge kennenzulernen.