Bauablauf

Wenn Sie neu bauen oder bauen lassen, haben Sie einen grösseren Gestaltungsspielraum als beim Kauf eines Altbaus. Es gibt jedoch auch vieles zu berücksichtigen.

Das Wichtigste in Kürze

 

  • Erfahren Sie, welche Phasen durchlaufen werden, welche Verträge es gibt und welche Versicherungen abgeschlossen werden sollten.
  • Bauen Sie umweltfreundlich. Das wirkt sich nicht nur positiv auf Ihren ökologischen Fussabdruck, sondern auch auf Ihr Portemonnaie aus. Sie können mit Förderbeiträgen rechnen und profitieren dank unserem Umweltbonus von einer Zinsreduktion von bis zu 0,8 %.
  • Machen Sie den Check, um zu erfahren, mit welchen einfachen baulichen Massnahmen Sie sich vor Naturgefahren schützen können.

  • Unsere ZKB Baufinanzierung bietet Ihnen den nötigen finanziellen Spielraum während der Bauphase: kosteneffizient und unkompliziert.

Klimafreundlich bauen

Energieeffizientes Bauen schont nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihr Budget. Sie können dadurch Energiekosten sparen, den Werterhalt Ihrer Immobilie sichern und von Förderbeiträgen profitieren. Zudem erhalten Sie mit dem ZKB Umweltdarlehen eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,8 % während maximal fünf Jahren.

Auf der Webseite www.energiefranken.ch können Sie nachschauen, mit welchen Förderbeiträgen von Bund, Kanton und Gemeinde Sie rechnen können. Geben Sie dafür die Postleitzahl des Standorts Ihrer Immobilie ins entsprechende Textfeld ein. Achten Sie darauf, dass Ihr Gesuch für Förderbeiträge unbedingt vor Baubeginn eingereicht wird.

Wie viel Schutz braucht Ihr Zuhause?

Durch bauliche Massnahmen lässt sich der Schutz vor Bränden und Elementarereignissen optimieren. Machen Sie den Naturgefahren-Check für Bauherren und Eigentümer und erfahren Sie, wie Sie Ihr Eigenheim frühzeitig mit einfachen baulichen Massnahmen schützen können.

Verträge

Wer baut, geht grosse Verpflichtungen ein. Vom Kauf des Grundstücks über den Auftrag an den Architekten bis zu den Aufträgen an die Bauunternehmer oder Handwerker. Weil es um viel geht, sind Verträge wichtig. Hier eine Auswahl der gängigsten Verträge:

Architektenauftrag

Der Architekt haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrags. Der Architektenauftrag umfasst zwei Hauptpunkte:

  • Pläne und Kostenvoranschlag erstellen
  • Bauarbeiten leiten
Total- oder Generalunternehmer-Vertrag

Oft verlassen sich Bauherren bei der Verwirklichung ihres Bauvorhabens auf einen Total- oder Generalunternehmer. Auch der Vertrag mit einem General- oder Totalunternehmer ist ein Werkvertrag. Der Unternehmer verpflichtet sich vertraglich, ein Objekt schlüsselfertig zu einem Pauschalpreis zu erstellen. Er bleibt Vertragspartner des Bauherren, auch wenn er Arbeiten an Subunternehmen weitergibt.

Werkvertrag

Mit Handwerkern und Baufirmen schliessen Sie Werkverträge ab. Diese stützen sich auf die Offerten und enthalten ein detailliertes Leistungsverzeichnis. Beim Werkvertrag verpflichtet sich der Handwerker oder die Baufirma zur Herstellung eines Werks. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer oder die Eigentümerin zur Leistung einer Vergütung. Geschuldet ist also ein Arbeitserfolg oder ein messbares Arbeitsresultat und nicht bloss ein Tätigwerden. Der Werkvertrag endet grundsätzlich mit der Vollendung des Werks.

Versicherungen

Noch bevor ein Gebäude fertig gebaut worden ist, drohen zahlreiche Gefahren wie zum Beispiel der Ausbruch eines Feuers, Materialdiebstahl von der Baustelle oder die Beschädigung eines Nachbargrundstücks. Folgende Versicherungen helfen Ihnen, sich während der Bauphase vor finanziellen Schäden zu schützen:

Bauzeitversicherung

Sie deckt Feuer und Elementarschäden an einem Gebäude, das sich im Bau befindet. Sie ist in den meisten Kantonen der Schweiz obligatorisch und muss bei der Gebäudeversicherung des jeweiligen Kantons abgeschlossen werden.

Bauwesenversicherung

Sie kommt zum Zug, wenn während des Baus Schäden durch Fehlleistungen, Bauunfälle oder Materialdiebstähle entstehen. Ein Beispiel dafür sind Schäden am Bauwerk wegen Baugrubeneinsturz. Die Bauwesenversicherung ist freiwillig und kann bei privaten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

Bestehen bei Baumängeln begründete Ansprüche, kann auch die Handwerkerhaftpflicht zum Zuge kommen.

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Sie deckt Schäden, die durch einen Bau an Personen oder deren Eigentum entstehen. Sie ist wie die Bauwesenversicherung freiwillig und kann bei privaten Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden.

Baugesuch und Baubewilligung

Wenn Sie ein Grundstück kaufen und beispielsweise ein Einfamilienhaus bauen wollen, müssen Sie ein Baugesuch einreichen. Eine vollständige, gut vorbereitete Baueingabe ist der erste Schritt zu einer Baubewilligung. Im Baubewilligungsverfahren wird die Einhaltung der Gesetze geprüft und die Öffentlichkeit informiert.

Die örtliche Baubehörde ist Anlaufstelle bei der Planung und Bewilligung von Bauvorhaben. Sie hilft bei Fragen zu gesetzlichen Vorschriften oder erforderlichen Bewilligungen weiter. Auch gibt sie Auskunft über die Art und Anzahl der einzureichenden Unterlagen. Auf der Website des Kantons Zürich finden Sie wertvolle Informationen zum Vorgehen.

Kosteneffiziente Finanzierung entlang Baufortschritt

Für die Finanzierung des Baus werden das von Ihnen vorgesehene Eigenkapital sowie die mit uns vereinbarte Baufinanzierung verwendet. Die Auszahlung der Hypothekartranchen erfolgt nach Baufortschritt auf ein Baukonto. Die Rechnungen des Architekten, der Bauunternehmer, der Handwerker etc. werden anschliessend über dieses Konto bezahlt. Für jede Teilauszahlung können Sie wählen, welches Hypothekarmodell am besten passt. Die Zinskosten werden somit nur auf die effektiv ausbezahlten Hypothekartranchen berechnet. Die Auszahlung der letzten Tranche erfolgt aufgrund der Schlussabrechnung. So können Sie Ihr Bau- oder Renovationsvorhaben unkompliziert und kosteneffizient umsetzen.