Digitaler Nachlass

Wenn jemand verstirbt, müssen sich die Angehörigen immer öfter auch um das digitale Erbe kümmern. Das kann schwierig und aufwendig sein, wenn sie die genutzten Online-Dienste oder die Zugangsdaten der verstorbenen Person nicht kennen. Machen Sie sich zu Lebzeiten Gedanken zu Ihrem digitalen Nachlass.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Daten, Profile und Vermögenswerte, die Personen nach ihrem Tod auf lokalen Endgeräten wie Handys und Computern oder im Internet hinterlassen.
  • Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass nach dem Tod auf die gesetzlichen Erben über.
  • Man sollte sich zu Lebzeiten überlegen, welche Online-Konten, Profile oder Daten erhalten, gelöscht oder auf andere Personen übertragen werden sollen.

Wie gross ist Ihr digitaler Fussabdruck?

Wir unterhalten E-Mail-Konten, pflegen soziale Netzwerke, kaufen in Webshops ein, nutzen Online-Zahldienste, investieren in Kryptowährungen und erledigen unsere Bankgeschäfte über eBanking. Darüber hinaus bewahren wir immer mehr Fotos und wichtige Dokumente wie Steuererklärungen, Bankbelege, Verträge, Rechnungen etc. in digitaler Form auf. Die Daten speichern wir auf Endgeräten respektive Datenträgern (PC, Tablet, Smartphone etc.) oder in einem Online-Speicher (Cloud).

In einem Todesfall müssen sich die Angehörigen immer öfter auch um das digitale Erbe kümmern. Für diese kann es aber sehr schwierig oder gar unmöglich sein, auf die Daten zuzugreifen, wenn sie die genutzten Online-Dienste oder die Zugangsdaten der verstorbenen Person nicht kennen. Vielfach besteht auch das Bedürfnis, dass die Profile in den sozialen Medien nach dem Tod einer Person nicht einfach weiterbestehen. Deshalb sollte man sich schon zu Lebzeiten Gedanken zum digitalen Nachlass machen.

Wer erbt meine digitalen Daten?

Für den digitalen Nachlass gibt es im Schweizer Erbrecht keine speziellen Regelungen. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass einer verstorbenen Person auf ihre gesetzlichen Erben über.

Digitale Daten auf physischen Datenträgern bilden Teil der Erbmasse. Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, wie es sich mit Daten im Internet verhält. Sie können vererbliche Vermögenswerte wie ein Online-Bankkonto oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten wie Fotos auf Facebook darstellen. Oft handelt es sich bei Daten und Benutzerkonten im Internet aber nicht um Vermögenswerte, sondern um persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten. Da diese nicht auf die Erben übergehen, bleibt letzteren der Zugang unter Umständen verwehrt.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

  • Machen Sie sich frühzeitig Gedanken zur Regelung Ihres digitalen Nachlasses.
  • Behalten Sie stets den Überblick über alle Ihre Online-Aktivitäten und löschen Sie nicht mehr benötigte Benutzerkonten.
  • Informieren Sie sich bei den Anbietern digitaler Dienste über die Vorgehensweise im Todesfall. Treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen und sorgen Sie dafür, dass Ihre Erben die erforderlichen Informationen erhalten.
  • Führen Sie eine Liste mit allen relevanten Online-Diensten, einschliesslich der Benutzernamen und Passwörter. Aktualisieren Sie diese Liste regelmässig. Bewahren Sie die Liste an einem sicheren Ort auf. Am einfachsten speichern Sie die Daten auf einem passwortgeschützten USB. Oder Sie nutzen einen hochsicheren Online-Speicher mit Passwortmanager und integrierter Datenvererbungsfunktion (z. B. securesafe.com). Notieren Sie keine Zugriffsinformationen für eBanking und Bankkarten.

Beispiel für eine Passwortliste

Gerät/Portal Benutzer­name Passwort
Computer - ...
Smartphone ...
E-Mail ... ...
Facebook ... ...
... ... ...
  • Bestimmen Sie in einem Testament oder Erbvertrag, was mit Ihrem digitalen Erbe geschehen soll. Welche Daten oder Benutzerkonten sind zu löschen und welche Online-Dienste sind zu kündigen? Wer soll die digitalen Vermögenswerte erben? Setzen Sie bei Bedarf eine Willensvollstreckerin oder einen Willensvollstrecker ein, welche sich um das digitale Erbe kümmert. Bitte beachten Sie dabei die Formvorschriften für die Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages.
  • Informieren Sie Ihre Willensvollstreckerin, Ihren Willensvollstrecker oder Ihre Person des Vertrauens, wo sich die Dokumente für die Regelung des digitalen Nachlasses befinden.

Tipps für Angehörige

Als Angehörige müssen Sie sich nach dem Tod einer nahestehenden Person immer öfter um deren digitales Erbe kümmern. Diese Tipps helfen Ihnen dabei.

Überblick verschaffen

Finden Sie heraus, welche Online-Dienste die verstorbene Person genutzt hat. Suchen Sie nach der Passwortliste.

E-Mail-Konto durchsuchen

Versuchen Sie, Zugang zum E-Mail-Konto zu erhalten. Darin lassen sich viele weitere Online-Konten entdecken und allenfalls Passwörter zurücksetzen. Ausserdem laufen viele Verträge und Transaktionen über den E-Mail-Verkehr ab.

Kostenpflichtige Dienste ermitteln

Suchen Sie nach kostenpflichtigen Abonnementen und Verträgen, um diese auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen.

Digitales Erbe regeln

Bearbeiten Sie die Daten gemäss den Wünschen und Anordnungen der verstorbenen Person, indem Sie Konten und Daten löschen oder weiterpflegen.