1. Unternehmen
  2. Asset Management
  3. Nachhaltigkeit
  4. Ausschlusskriterien

Ausschlusskriterien für unsere Anlagefonds

Für unsere Anlagelösungen haben wir Rahmenbedingungen für ökologisch und sozial verantwortliche Investitionen definiert. Je nach Produktlinie gelten unterschiedliche Ausschlusskriterien in Bezug auf kontroverse Geschäftspraktiken.

Unsere Ausschlusskriterien

Wir beobachten neue Erkenntnisse, gesellschaftliche Normen sowie Trends und passen die Kriterien bei Bedarf an. Dabei stützen wir uns unter anderem auf Quellen wie MSCI ESG, Weltbank oder Freedom House. Je nach Nachhaltigkeitsansatz betreffen die Ausschlusskriterien einen oder mehrere dieser Problembereiche:

  1. Gefährdung von Gesellschaft und Gesundheit
  2. Klimawandel
  3. Rückgang der Artenvielfalt

Die Grundlage für unsere Ausschlusskriterien

In allen unseren verwalteten Fonds­vermögen – sowohl den aktiven als auch den passiven – wenden wir Ausschluss­kriterien in Anlehnung an den Schweizer Verein für verantwortungs­bewusste Kapitalanlagen (SVVK-ASIR) an. Durch diese Ausschluss­kriterien werden vor allem Hersteller von geächteten Waffen (z. B. Personen­minen, Streu­munition und Nuklear­waffen ausserhalb des Atom­waffen­sperrvertrags) erfasst. Zudem können auch Staatsanleihen von Staaten, welche von SVVK-ASIR zur Exklusion empfohlen werden, ausgeschlossen werden. Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen zusätzliche Unternehmen auszuschliessen oder auf einen Ausschluss zu verzichten.

Zusätzliche Ausschlusskriterien

Responsible Fonds

Bei den Responsible-Fonds ergänzen wir die Ausschluss­kriterien in Anlehnung an SVVK-ASIR mit zusätzlichen Kriterien und schliessen damit weitere Unternehmen mit ESG-kritischen Geschäfts­modellen aus:

  • Kriegstechnik-, Waffen- und Munitions­herstellern
  • Hersteller von Pornografie
  • ausbeuterische Kinderarbeit
  • die Förderung von Kohle (> 5% des Umsatzes; exkl. Metall­produktion)
  • Unternehmen mit Kohlereserven (exkl. Metall­produktion).

Bei den zwei letztgenannten Ausschluss­kriterien kann als Ausnahme in Green und Sustainability Bonds von betroffenen Unternehmen investiert werden. Die Kapitalmittel, welche über diese Bonds zur Verfügung gestellt werden, sind zweck­gebunden und dienen zur Finanzierung der Energietransition, zur Verringerung beziehungsweise Verhinderung von Umwelt- und Klima­schäden oder allgemein zur Erreichung der Entwicklungsziele der Vereinten Nationen. Bei potentiellen Verstössen von Unternehmen gegen die UN Global Compact-Prinzipien (Norm der Vereinten Nationen (UN) zu Menschen- und Arbeitsrechten, Umwelt­standards und Korruptions­bekämpfung), die unser Screening hervorbringt, suchen wir im Rahmen des Engagements den Dialog und fordern die Unternehmen dazu auf, ihr Verhalten zu ändern. Tritt innert angemessener Zeit keine Änderung des Verhaltens ein, werden bestehende Anlagen veräussert.

Genauere Informationen zur Anwendung der Ausschlusskriterien sind der Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien» zu entnehmen.

Sustainable Fonds

Mit den Sustainable Fonds investieren wir in Unternehmen mit einem nachhaltigen Geschäftsmodell. Sie müssen einen Beitrag dazu leisten, mindestens eines der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN SDGs) zu erfüllen (SDG Leaders), oder hinsichtlich der Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaftsweise anderweitig überdurchschnittlich positiv abschneiden (ESG Leaders). Die Ausschlusskriterien sind deutlich umfassender als für die Responsible Fonds. Die Toleranzgrenzen sind streng und liegen in der Regel bei null Prozent des Umsatzes (einschliesslich Tochtergesellschaften).

Ergänzend zu den strengen Ausschlusskriterien für Unternehmen und Staaten unterstützen wir mit der ausnahmsweisen Überschreibung von gewissen Ausschlusskriterien mit zweckgebundenen Green und Sustainable Bonds notwendigen Wandel und damit vor allem die Transition in klimafreundlichere Technologien und an den Schutz der Artenvielfalt gebundene Finanzierungen.

Von diesen Ausnahmen betroffene Ausschlusskriterien können der unten verlinkten Broschüre «Anwendung von Ausschlusskriterien» entnommen werden.

Zusätzliche Ausschlusskriterien Sustainable:

  • Herstellung von Waffen und Munition
  • Herstellung von Kriegstechnik
  • UN-Global-Compact-Verstösse
  • Ausbeuterische Kinderarbeit
  • Herstellung von Pornografie
  • Betrieb von nuklearen Anlagen
  • Förderung von Uran
  • Herstellung von Kernreaktoren
  • Gentechnik: Humanmedizin
  • Herstellung von Tabak und Raucherwaren
  • Herstellung von Alkohol (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • Glücksspiel (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • Massentierhaltung
  • Förderung von Kohle
  • Kohlereserven
  • Betrieb von fossilen Kraftwerken (mehr als fünf Prozent des Umsatzes)
  • Förderung von Erdgas
  • Förderung von Öl
  • Konventionelle Automobilhersteller ohne umfassende Transitionsstrategie zur Verwendung von alternativen klimafreundlicheren Antrieben
  • Herstellung von Flugzeugen
  • Fluggesellschaften
  • Kreuzfahrtgesellschaften
  • Gentechnik (GVO-Freisetzung)
  • Nicht nachhaltige Fischerei und Fischzucht
  • Nicht nachhaltige Waldwirtschaft
  • Nicht zertifiziertes Palmöl (RSPO < 50%)

Unsere Ausschlusskriterien für Staaten:

  • Staaten mit sozioökonomischen Risiken
  • Staaten mit einem niedrigen Grad an Demokratie und Freiheit
  • Staaten, die die Todesstrafe anwenden
  • Staaten mit hohen Militärbudgets (mehr als vier Prozent des BIP)
  • Staaten mit einem Atomstromanteil von mehr als 50 Prozent am Strommix, die den Ausbau der Atomenergie planen
  • Staaten, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben
  • Staaten, die das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) nicht ratifiziert haben
  • Korruption (Korruptionsindex < 35)
  • Staaten, die den Atomwaffensperrvertrag nicht unterzeichnet haben

Broschüren zum Thema

Anwendung von Ausschlusskriterien