Wie kann ich meine Angestellten gegen Unfall und Krankheit absichern?
Unfall und Berufskrankheit
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) schützt Ihre Mitarbeitenden vor den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen oder Berufskrankheiten. Die Leistungen werden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ergänzend können Sie eine Unfall-Zusatzversicherung für Ihre Angestellten abschliessen. Diese bietet weitergehende Leistungen, zum Beispiel die Behandlung in der Privatabteilung eines Spitals oder die Deckung von Unfällen, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.