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Kapitaleinzahlungskonto

Gründen Sie eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)? Oder führen Sie eine Kapitalerhöhung durch? Dann deponieren Sie Ihr Kapital auf dem Kapitaleinzahlungskonto der Zürcher Kantonalbank. Nach erfolgter Neugründung oder Kapitalerhöhung zahlen wir Ihnen das einbezahlte Geld auf Ihr Firmenkonto aus.

Vorteile eines Kapital­einzahlungs­kontos

Neugründungen oder Kapitalerhöhungen werden einfach und transparent über das Kapitaleinzahlungskonto abgewickelt.

Vor, während und nach der Firmengründung oder Kapitalerhöhung steht Ihnen ein Kundenbetreuer beratend zur Seite. 

Neugründungen oder Kapitalerhöhungen werden einfach und transparent über das Kapitaleinzahlungskonto abgewickelt.

Vor, während und nach der Firmengründung oder Kapitalerhöhung steht Ihnen ein Kundenbetreuer beratend zur Seite. 

So funktioniert die Kapitaldeponierung

  1. Sie reichen bei uns einen Antrag zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung ein.
  2. Wir kontaktieren Sie zeitnah nach Erhalt Ihres Antrages.
  3. Nach Antragsprüfung geben wir Ihnen die Kontoangaben für die Überweisung bekannt. Alternativ belasten wir Ihr Konto gemäss Direktbelastungsauftrag.
  4. Wir stellen Ihnen die Kapitaleinzahlungsbestätigung per Einschreiben zu, sobald der zu bestätigende Betrag vollständig einbezahlt ist.
  5. Sie veranlassen die Neugründung oder Kapitalerhöhung beim Notariat.
  6. Wir zahlen das Kapital nach Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt zu Gunsten Ihres Firmenkontos aus.

Partner

Die Dienstleistungen des genannten Partners werden von diesem und nicht von der Zürcher Kantonalbank erbracht. Auf eine allfällige Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und dem jeweiligen Partner sind die Vertragsbedingungen des betreffenden Partners anwendbar. Die Dienstleistungen des Partners unterstehen nicht dem Bankkundengeheimnis. Die Zürcher Kantonalbank schliesst jegliche Haftung für Schäden im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Partners aus.

Durch Klicken auf den Link zum Partner verlassen Sie die Website der Zürcher Kantonalbank und gelangen auf die Website des Partners. Dieser kann beim Aufruf der Webseite auf eine Geschäftsbeziehung von Ihnen mit der Zürcher Kantonalbank schliessen.

Hilfsmittel

In unserer Broschüre finden Sie alle Informationen zur Kapitaldeponierung bei Gründungen, Erhöhungen und Nachliberierungen.

Kapitaldeponierungen «Gründungen, Erhöhungen und Nachliberierungen» (PDF, 192 KB)

Zinsen und Preise

Zinsen

Zinssatz

Es werden keine Guthaben verzinst.

Gebühren
  • Die Gebühren betragen 0,5 ‰ des hinterlegten Kapitals oder mindestens CHF 250.–.
  • Express- und Sonderaufträge werden zusätzlich verrechnet.
  • Es wird keine Mehrwertsteuer belastet.
Spezialangebot

Beim Abschluss eines KMU-Packages erhalten Sie 50 % Ermässigung auf die Mindestgebühr von CHF 250.–.
 

Details

Währung

CHF, EUR, USD, GBP oder YEN

Eignungszweck
  • Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
  • Aktienkapitalerhöhungen
  • Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Stammkapitalerhöhungen
  • Nachliberierungen von noch nicht vollständig einbezahltem Kapital bei AGs oder GmbHs
Hinweise
  • Kontaktieren Sie uns mindestens fünf Bankwerktage vor dem geplanten Notariatstermin.
  • Bareinzahlungen am Schalter sind nicht möglich.
  • Die Auszahlung des Kapitals erfolgt nur auf ein Konto der entsprechenden Gesellschaft und nur nach gesetzeskonformer Identifikation.

Sind Sie im Gründungsprozess und möchten Ihr Kapital bei der Zürcher Kantonalbank deponieren? Dann schicken Sie uns Ihren Antrag.

Zum Antragsformular
Kapital­deponierungen für Neugründungen beantragen

Kapitaldeponierung

Hinweis zum Vorgehen bei Kapitaldeponierung direkt bei der Zürcher Kantonalbank

Die auftraggebenden und eröffnenden Personen müssen mittels echtheitsbestätigter Kopie des amtlichen Ausweises identifiziert werden können, damit die Freigabe des Kapitals erfolgen kann. Eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises können Sie kostenlos in einer unserer Filialen anfertigen lassen, wenn Sie persönlich vorbeikommen. Bitte legen Sie diese Bestätigungen im Original dem unterzeichneten Auftrag bei oder geben Sie diesen direkt in einer unserer Filialen ab.

Sie möchten eine Kapitalerhöhung oder Nachliberierung durchführen? Dann füllen Sie unser Antragsformular aus.

Zum Antragsformular

Kapitaleinzahlungsbestätigung für Kapitalerhöhungen und Nachliberierungen

Vervollständigen Sie das Formular und drucken Sie es aus.

Antrag zur Abgabe einer Kapitaleinzahlungsbestätigung für Kapitalerhöhungen und Nachliberierungen (PDF, 1 MB)

Geben Sie das Formular unterschrieben in einer unserer Filialen ab oder senden Sie es uns per Post an folgende Adresse:

Zürcher Kantonalbank
SCFU/AKE
Postfach
8010 Zürich

Hinweis

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Die auftraggebenden und eröffnenden Personen müssen mittels echtheitsbestätigter Kopie des amtlichen Ausweises identifiziert werden können. Dies geht aus der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) vor. Legen Sie bitte diese Bestätigung im Original dem unterzeichneten Auftrag bei.

Eine echtheitsbestätigte Kopie Ihres Ausweises können Sie kostenlos in einer unserer Filialen anfertigen lassen, wenn Sie persönlich vorbeikommen. Dies ist auch möglich in jedem Institut, das dem Verband Schweizerischer Kantonalbanken angeschlossen ist. Alle Poststellen in der Schweiz, unsere Korrespondenzbanken und zahlreiche amtliche Stellen bieten diesen Dienst gegen eine kleine Gebühr an. Dazu gehören beispielsweise Gemeindeverwaltungen, Notariate, das Schweizer Konsulat etc. Eine gewöhnliche Kopie des amtlichen Ausweises genügt nicht.

Die Freigabe des Kapitals kann erst nach gesetzeskonformer Identifikation der auftraggebenden und eröffnenden Personen erfolgen. Es müssen auch sämtliche handelsregisteramtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.