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Vorsorgegelder beziehen: Rente oder Kapital?

Vor der Pensionierung stellt sich die Frage: Möchten Sie Ihr Pensionskassenguthaben in Form einer lebenslangen monatlichen Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erhalten? Ihre Entscheidung wirkt sich in vielerlei Hinsicht auf Ihre weitere Zukunftsplanung aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben die Wahl, ob Sie Ihr Pensionskassenguthaben als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung beziehen möchten. Auch eine Kombination von Altersrente und Kapitalbezug ist möglich.
  • Prüfen Sie Ihre Situation frühzeitig mit einem Fachspezialisten und bestimmen Sie eine Bezugsstrategie. Denn der Entscheid, ob Renten- oder Kapitalbezug ist definitiv und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Umso wichtiger ist es, den Entscheid auf einer soliden Basis zu treffen und nichts dem Zufall zu überlassen.
  • Bei vielen Pensionskassen muss der geplante Kapitalbezug beziehungsweise Teilkapitalbezug frühzeitig vor der Pensionierung angemeldet werden. Beachten Sie die Anmeldefrist gemäss dem Reglement Ihrer Pensionskasse.

Kurz erklärt: Bezugsformen

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Rente oder Kapital

Bezugsstrategien im Vergleich

Was ist besser: Rente oder Kapital? Die Antwort auf diese Frage ist abhängig von Ihren Lebensumständen, Ihrer Gesundheit, Ihrer finanziellen Situation sowie Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen. Wichtig ist, dass Sie den Entscheid sorgfältig abwägen und nichts dem Zufall überlassen. Denn die Wahl Ihrer Bezugsstrategie lässt sich nicht rückgängig machen.

Einkommen

Rente Kapital
Sie erhalten lebenslang ein konstantes Einkommen. Sie erhalten einmalig Ihre gesamten Vorsorgegelder ausbezahlt. Mit dem Bezug des Kapitals fällt die Garantie einer lebenslangen Pensionskassenrente weg. Das Vermögen und die Erträge daraus entwickeln sich je nach Anlagestrategie und Situation an den Geld- und Kapitalmärkten.

Flexibilität

Rente Kapital
Sie erhalten eine fixe Rente pro Monat. Beim Kapitalbezug haben Sie eine hohe finanzielle Flexibilität, denn Sie teilen sich einerseits das Geld selbstständig ein, andererseits entscheiden Sie über die Anlage des Kapitals.

Hinterbliebene

Rente Kapital
Die Witwen- beziehungsweise Witwerrente beträgt in der Regel rund 60 % der Altersrente. Es erfolgen keine Leistungen gegenüber erwachsenen Kindern. Leistungen gegenüber Konkubinatspartnern erfolgen nur, wenn dies von der Pensionskasse vorgesehen ist. Das vorhandene Vermögen bleibt für die güter- und erbrechtliche Teilung erhalten.


Steuern

Rente Kapital
Die Rente ist zu 100 % als Einkommen steuerbar. Es fällt eine einmalige Kapitalleistungssteuer zu einem privilegierten Steuersatz an. Danach werden das Kapital als Vermögen und Erträge (beispielsweise Zinsen und Dividenden) als Einkommen versteuert.

Individuelle Faktoren berücksichtigen

Entscheiden Sie nicht ausschliesslich basierend auf rechnerischen Kriterien, ob Sie Ihre Altersleistung in Renten- oder Kapitalform beziehen möchten. Auch individuelle Entscheidungsfaktoren sollten Sie in Ihren Entscheid einfliessen lassen. Hierzu zählen unter anderem Ihre Risikoneigung, Lebensumstände und Wünsche. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, welche Gründe tendenziell für welche Bezugsform sprechen.

Gesundheitszustand

Rentenbezug Kapitalbezug
Sie sind gesund und rechnen mit einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung. Sie haben gesundheitliche Vorbehalte und/oder Sie müssen von einer unterdurchschnittlichen Lebenserwartung ausgehen.


Familienverhältnisse

Rentenbezug Kapitalbezug
Ihr Partner respektive Ihre Partnerin (Ehe-, Lebens- oder eingetragener Partner) hat im Falle Ihres Versterbens Anspruch auf eine Partnerrente und ist eventuell jünger als Sie.

Sie haben keinen Partner respektive keine Partnerin mit Anspruchsberechtigung auf eine Partnerrente im Falle Ihres Ablebens.

Sie wollen einen Teil des Pensionskassenkapitals an Ihre Nachkommen vererben und/ oder entsprechende Erbvorbezüge ausrichten.

 

Sicherheitsbedürfnis beziehungsweise Risikoneigung

Rentenbezug Kapitalbezug

Ihr Sicherheitsbedürfnis ist hoch: unsichere Zukunftsszenarien beeinträchtigen Ihre Lebensqualität.

Sie brauchen ein gesichertes, regelmässiges Einkommen, da Sie beim Vermögensverzehr ein ungutes Gefühl haben. Sie befürchten, dass das Vermögen nicht reichen wird.

Sie haben keine oder nur wenig Erfahrung mit Vermögensanlagen und stehen solchen Investitionen skeptisch gegenüber.

Nebst den AHV- und Pensionskassenrenten verfügen Sie über andere Einkommensquellen wie beispielsweise Mietzinseinnahmen oder Erträge aus Vermögensanlagen.

Das Alterskapital in der Pensionskasse ist sehr hoch, sodass Sie trotz Teilkapitalbezug eine angemessene Altersrente erhalten.

Sie haben Erfahrung mit Wertschriftenanlagen, kennen die Chancen und Risiken von Kapitalanlagen und können mit Kursschwankungen umgehen.

Kapitalbezug: Darauf sollten Sie achten

  • Die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug oder Teilkapitalbezug ist von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich.
  • Bei Ehepaaren und bei Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ist die schriftliche Zustimmung der Partnerin oder des Partners erforderlich.
  • Haben Sie Einkäufe in die Pensionskasse getätigt? Dann dürfen aus vorsorgerechtlicher Sicht die aus Einkäufen resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform bezogen werden. Kapitalbezüge respektive Teilkapitalbezüge sind frühestens drei Jahre nach dem letzten Einkauf möglich.
  • Das Kapital sollte durch eine professionelle Vermögensverwaltung bewirtschaftet werden.
  • Ein Kapitalbezug hat auch einen Einfluss auf die Planung Ihrer Vermögensnachfolge. Sichern Sie Ihre Nächsten mit einem Testament, Ehevertrag oder Erbvertrag ab.
 

Welchen Betrag kann ich als einmalige Kapitalleistung beziehen?

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ist die Pensionskasse verpflichtet, auf Verlangen einen Viertel des obligatorischen Teils des Altersguthabens als Kapitalauszahlung zu leisten. Die meisten Pensionskassen gehen aber über dieses Minimum hinaus und gewähren teilweise bis zu 100 % als Kapitalleistung.

Grundsätzlich sind die Pensionskassen in der Ausgestaltung des Vorsorgereglements im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen frei. Machen Sie sich deshalb vorgängig mit den Bestimmungen Ihrer Pensionskasse für den Altersleistungsbezug vertraut.

Mögliche Steuervorteile durch gestaffelten Bezug

Der Kapitalbezug bringt langfristig steuerliche Vorteile gegenüber der Altersrente, weil nach dem Bezug nur noch reduzierte regelmässige und somit steuerbare Einkünfte anfallen. Der Kapitalbezug wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem privilegierten Steuersatz einmalig besteuert. Weil die Steuersätze in vielen Kantonen bei zunehmender Kapitalleistung steigen, ist grundsätzlich ein gestaffelter Bezug der Vorsorgegelder vorteilhaft.

Für einen gestaffelten Bezug bestehen folgende Möglichkeiten:

  • eine Teilpensionierung oder
  • ein Wohneigentumsförderungs-Vorbezug (WEF-Vorbezug) zur Amortisation der Hypothek Ihres selbst bewohnten Eigenheims.

Beide Varianten sind an gesetzliche und reglementarische Vorgaben gebunden. Wir empfehlen Ihnen eine Detailbetrachtung mit einem  Vorsorgespezialisten.

Rentenbezug: Darauf sollten Sie achten

Beachten Sie, dass die angewendeten Umwandlungssätze bei den einzelnen Pensionskassen unterschiedlich sind und bis zu Ihrer Pensionierung noch angepasst werden können. Prüfen Sie deshalb die anwendbaren Sätze zum Zeitpunkt Ihres Entscheids nochmals.

Was ist der Umwandlungssatz?

Der Umwandlungssatz ist beim Rentenbezug von hoher Bedeutung. Die Höhe des Umwandlungssatzes bestimmt die Höhe der Rente, denn mit diesem Satz wird das Altersguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet. Je höher dieser Prozentsatz ist, umso mehr Rente erhalten Sie für Ihr Altersguthaben.

Im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge beläuft sich der Umwandlungssatz aktuell auf 6,8 %. Im Rahmen der laufenden Reformbemühungen ist eine Senkung des Umwandlungssatzes vorgesehen, was zu tieferen Renten führt. Im überobligatorischen Teil wenden die Vorsorgeeinrichtungen bereits heute meist deutlich tiefere Umwandlungssätze an.

Kapitalbezug und Rentenbezug kombinieren

Oftmals ist eine Kombination von Rente und Kapital empfehlenswert. Je höher das angesparte Altersguthaben ist, desto eher bietet sich die Aufteilung in einen Rententeil und eine Kapitalauszahlung an. Dabei kann der Rentenanteil für die laufenden Kosten und die Kapitalauszahlung für die übrigen Bedürfnisse genutzt werden. Der Rentenanteil besteht aus einem Betrag aus der Pensionskasse und der 1. Säule (AHV).