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Akkreditiv

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Vorteile vom Dokumentar-Akkreditiv

Minimieren Sie das Risiko, dass exportierte Güter trotz erbrachter Leistung nicht bezahlt werden.

Die Zahlung erfolgt nur gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente, die den Warenversand nachweisen.

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Die Zahlung erfolgt nur gegen Vorlage akkreditivkonformer Dokumente, die den Warenversand nachweisen.

Das Dokumentar-Akkreditiv

Das Dokumentar-Akkreditiv ist ein Zahlungsinstrument, welches im internationalen Handel eingesetzt wird. Es beinhaltet die Verpflichtung einer Bank, dem Akkreditiv-Begünstigten einen bestimmten Betrag innerhalb einer Frist gegen Übergabe der vorgeschriebenen Dokumente zu zahlen.

Wie läuft die Eröffnung eines Akkreditivs ab?

  1. Importeur und Exporteur schliessen einen Kaufvertrag ab, der als Zahlungsinstrument ein Akkreditiv vorsieht.
  2. Der Importeur (Akkreditivauftraggeber) beauftragt seine Bank (eröffnende Bank) mit der Eröffnung eines Akkreditivs zugunsten des Exporteurs unter Angabe der konkreten Fristen und Dokumentenkonditionen.
  3. Nach positiver Bonitätsprüfung des Auftraggebers eröffnet die eröffnende Bank das Akkreditiv und avisiert dieses via SWIFT an die im Auftrag genannte Bank (avisierende Bank).
  4. Die avisierende Bank prüft das Akkreditiv auf Echtheit und Durchführbarkeit und avisiert es an den Exporteur (Akkreditivbegünstigter). Je nach Auftrag und Risikobereitschaft fügt sie ihre Bestätigung bei.

Wie sieht der Zahlungsablauf aus?

  1. Der Exporteur bringt die Ware zum Versand.
  2. Der Exporteur stellt die im Akkreditiv verlangten Dokumente zusammen und reicht diese innerhalb der vorgegebenen Frist bei der avisierenden Bank ein.
  3. Die avisierende Bank prüft, ob die eingereichten Dokumente den Akkreditivbedingungen entsprechen, und leitet sie bei positiver Prüfung an die eröffnende Bank weiter.
  4. Die eröffnende Bank prüft die vorgelegten Dokumente. Sobald die Dokumente als konform befunden werden, (4a) sendet die eröffnende Bank die Dokumente an den Importeur und belastet gleichzeitig dessen Konto (4b). Der Importeur kann mit den erhaltenen Dokumenten die Ware auslösen.
  5. Die eröffnende Bank veranlasst die Zahlung gemäss den Instruktionen an die avisierende Bank.
  6. Die avisierende Bank zieht vom erhaltenen Betrag allfällige Kommissionen ab und schreibt den Akkreditiverlös dem Konto des Exporteurs gut.

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