Einkaufs- und Bezugsstrategie

Mit gut geplanten freiwilligen Einkäufen in die berufliche Vorsorge lassen sich Einkommenslücken im Alter vermeiden und gleichzeitig Steuern sparen. Ihre persönliche Situation, der Zustand sowie das Reglement Ihrer Pensionskasse und die gesetzlichen Fristen machen eine individuell abgestimmte Lösung unentbehrlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie sollten freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die 3. Säule gut mit den Bezügen abstimmen, um Ihre Altersvorsorge möglichst effizient auszubauen.
  • Einkäufe in die Pensionskasse stärken die eigene Vorsorge und reduzieren die Steuern insbesondere in einkommensstarken Jahren.
  • Auf den Bezügen aus der 2. und 3. Säule fallen Kapitalleistungssteuern an. Um die Bezüge möglichst steuereffizient zu gestalten, empfehlen wir eine Staffelung über mehrere Jahre hinweg.
  • Auf dem Vorsorgevermögen fallen keine Ertrags- oder Vermögenssteuern an. Abgesehen von der Staffelung der Bezüge sollten Sie generell Ihr Kapital aus der 2. und 3. Säule erst bei Bedarf beziehen, also möglichst spät.

Einkäufe in die Pensionskasse

Wie entsteht ein Einkaufspotenzial? Falls Sie während Ihrer Karriere Lohnerhöhungen erhalten haben, spät in das Berufsleben eingestiegen sind oder Unterbrüche hatten, entsprechen die in der Vergangenheit einbezahlten Beiträge nicht Ihrem aktuell maximal möglichen Vorsorgeguthaben. Damit besteht in der Regel ein zusätzliches Einkaufspotenzial. Sie können mit zusätzlichen Einkäufen das Kapital in der Pensionskasse während der Erwerbstätigkeit aufstocken. Mit der Aufbesserung erhöhen Sie die zukünftigen Altersleistungen und sparen Steuern.

Tipps

Bezüge von Vorsorgeguthaben

Ihre Vorsorgeleistungen können Sie während bestimmten Zeitperioden beziehen. Dies bringt Ihnen eine gewisse Flexibilität. Dazu kommt, dass gestaffelte Bezüge von Kapitalleistungen aus der 2. und 3. Säule oft zu einer tieferen Besteuerung führen.

Mögliche Zeiträume für den Bezug von Vorsorgeguthaben.

Wichtige Voraussetzungen für den Bezug der Vorsorgeguthaben

Wann kann ich mein Alterskapital der 2. Säule beziehen?

Grundsätzlich ist es frühestens ab 58 Jahren möglich, Altersleistungen aus der Pensionskasse zu beziehen. Bei einem Kapitalbezug wird Ihnen das Guthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung ausbezahlt. Bei einem Rentenbezug beginnt die monatliche Rentenauszahlung ebenfalls ab diesem Zeitpunkt.

Falls Sie Ihr Arbeitspensum einige Jahre vor der Pensionierung reduzieren, bieten heute viele Pensionskassen die Möglichkeit einer Teilpensionierung an. Die Voraussetzungen für eine Teilpensionierung mit den entsprechenden Optionen und Einschränkungen sind im Vorsorgereglement der Pensionskasse geregelt.

Neben dem Kapitalbezug zum Pensionierungszeitpunkt können Sie in der 2. Säule Vorbezüge vor allem im Rahmen der Wohneigentumsförderung tätigen. Vorbezüge aus der 2. Säule können alle fünf Jahre getätigt werden, unterliegen ab 50 Jahren gewissen Restriktionen.

Was passiert mit der 2. Säule, wenn ich nach 65 weiterarbeiten will?

Es ist oft auch möglich, bei weiterer Erwerbstätigkeit in der 2. Säule bis fünf Jahre nach Ihrem ordentlichen Pensionierungsalter bzw. Referenzalter versichert zu bleiben. Durch die aufgeschobene Pensionierung wächst das Altersguthaben und dadurch Ihre Altersrente weiter an.

Freizügigkeitsguthaben können zwischen 60 und 65 Jahren, bei weitergeführter Erwerbstätigkeit bis 70 Jahren bezogen werden. Bei Freizügigkeitspolicen richtet sich der Auszahlungstermin nach der Policenfälligkeit.

Wann kann ich mein Alterskapital der 3. Säule beziehen?

Die Bezüge aus der 3. Säule werden flexibler gehandhabt. Sie können Ihr Kapital frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des Referenzalters beziehen. Im Unterschied zur Pensionskasse muss der Kapitalbezug nicht zum tatsächlichen Pensionierungszeitpunkt erfolgen. Sofern Sie weiterhin erwerbstätig sind, können Sie mit den Bezügen noch bis fünf Jahre nach Erreichen Ihres Referenzalters warten. Wie bei der 2. Säule können Sie auch die 3. Säule schon vor der Pensionierung für Wohneigentumsförderung beziehen.

Gut zu wissen

Sie können keine Teilbezüge aus einem Säule-3a-Konto vornehmen, sondern müssen immer ein Konto komplett auflösen. Damit Sie die Bezüge aus der dritten Säule aus steuerlichen Gründen über mehrere Jahre verteilen können, empfehlen wir die Eröffnung von mehreren Säule-3a-Konten.

Welche Steuer wird bei einem Kapitalbezug fällig?

Auf Bezüge aus dem angesparten Alterskapital müssen Sie Kapitalleistungssteuern zahlen. Die Steuer wird unabhängig von Ihrem übrigen Einkommen erhoben und die Tarife sind in der Regel tiefer als bei der Einkommenssteuer. Die Steuerbelastung steigt aber auch bei der Kapitalleistungssteuer progressiv. Relevant für den Steuersatz eines Jahres sind die Bezüge aus der 2. und 3. Säule. Mehrere Bezüge in gleichen Steuerjahr werden kumuliert besteuert. Dies gilt auch bei Ehepaaren oder Personen in eingetragener Partnerschaft.

Steuern sparen mit einer sorgfältigen Einkaufs- und Bezugsstrategie

Einkäufe

Ähnlich wie bei einer Einzahlung in die 3. Säule dürfen Sie die Einkäufe in die Pensionskasse bei der Einkommenssteuer in Abzug bringen. Dies ist vor allem in den einkommensstarken Jahren nützlich, da sie helfen, die Steuerprogression zu senken. Eine Aufteilung über mehrere Jahre statt eines einzigen grossen Einkaufs erzielt in der Regel den grössten steuerlichen Nutzen. 

Vergleich einmaliger Einkauf versus gestaffelter Einkauf. Hinweis: Die tatsächliche Steuerersparnis kann abweichen.

Tipp

Achten Sie auf die Sperrfrist zwischen Einkäufen und Kapitalbezug.

Bezüge

Wie bei den Einkäufen hilft auch bei den Bezügen die Staffelung, Ihre Steuern zu senken. Um die Bezüge in einem Jahr und damit Ihre Steuerprogression zu minimieren, empfehlen wir eine Staffelung über mehrere Jahre mit Berücksichtigung beider zusammen besteuerter Personen. Um den positiven steuerlichen Effekt maximal nutzen zu können, sollten Sie die Einkäufe mit den Bezügen für alle involvierten Parteien zeitlich abstimmen.

Einmalige und gestaffelte Auszahlung. Hinweis: Die tatsächliche Steuerersparnis kann abweichen.

Tipp

Beachten Sie, dass Vorsorgevermögen nach dem Bezug der Vermögenssteuer und die Erträge daraus der Einkommenssteuer unterliegen. Daher ist ein möglichst später Bezug zu empfehlen.

Darauf sollten Sie achten

Vorsorgevermögen sind gebundene Vermögen und können nicht frei eingesetzt werden. Sie dienen grundsätzlich der Altersvorsorge und können beispielsweise nicht für Ausbildungskosten der Kinder oder für den Erwerb einer Ferienwohnung verwendet werden.

Beträge, welche in die Pensionskasse eingebracht werden, unterstehen dem jeweiligen Pensionskassenreglement. Mögliche negativen Auswirkungen, beispielsweise keine höheren Vorsorgeleistungen bei Invalidität, müssen im Vorfeld geprüft werden. Freiwillige Einkäufe werden in der Regel den überobligatorischen Leistungen zugeordnet, was zur Folge hat, dass die Zinssätze und Umwandlungssätze tiefer ausfallen können.

Arbeitnehmer haben in der Regel keinen Einfluss auf die Anlagestrategie der Vorsorgestiftungen. Die Pensionskassen sind aufgrund der gesetzlichen Restriktionen beschränkt bei der Zusammenstellung des Portfolios. Das kann sich auf die Rendite auswirken.

Nützliche Tipps

  • Informieren Sie sich vor Einkäufen über den Deckungsgrad und das Reglement Ihrer Pensionskasse, damit die eingezahlten Beträge optimal für die eigene Altersvorsorge verwendet werden können. Beachten Sie, dass es Unterschiede geben kann, was mit dem Kapital bei Invalidität oder Tod passiert.
  • Falls Sie Vorbezüge zum Beispiel im Rahmen der Wohneigentumsförderung getätigt haben, müssen Sie diese zuerst vollständig zurückzahlen, bevor Sie zusätzliche Einkäufe vornehmen können.
  • Nach Einkäufen in die Pensionskasse gilt vor dem nächsten Kapitalbezug eine Sperrfrist von drei Jahren. Ansonsten wird der beim Einkauf erfolgte steuerliche Abzug nicht gewährt.

Planung der Strategie für Einkäufe und Bezüge

Eine ideale Strategie berücksichtigt neben der persönlichen Lebenssituation die Staffelung der Einkäufe in die Pensionskasse und die Bezüge vor und zum Pensionierungszeitpunkt. Lassen Sie sich von unseren Expertinnen und Experten für Finanzplanung beraten.