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Früh- und Teilpension­ierung

Gut die Hälfte der Erwerbstätigen geht vor dem ordentlichen Rentenalter bzw. Referenzalter in Pension. Dieser Schritt erfolgt jedoch nicht immer auf eigenen Wunsch. Mehr als 15 % der Arbeitnehmenden werden unfreiwillig frühpensioniert. Andere möchten gegen Ende des Erwerbslebens das Arbeitspensum schrittweise reduzieren und streben eine Teilpensionierung an. Es lohnt sich, den Ausstieg aus dem Berufsleben und damit verbundene Wünsche finanziell vorzubereiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Manche Entscheidungen rund um die selbst gewählte Frühpensionierung können nicht rückgängig gemacht werden. Wir empfehlen deshalb ein sorgfältiges Abwägen.
  • Je früher Sie planen und für die vorzeitige Rente sparen, desto eher gelingt die Frühpensionierung.
  • Falls eine vorzeitige Pensionierung aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist eine Teilpensionierung eine mögliche Alternative.

Frühzeitige Pensionierung: Kurz erklärt

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Mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 per 1.1.2024 wird das Referenzalter (ehemals ordentliches Rentenalter / ordentliche Pensionierung) der Frauen schrittweise auf 65 erhöht. Teil- und Frühpensionierung

Wie funktioniert die vorzeitige Pensionierung?

Von Frühpensionierung spricht man, wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer vor dem Referenzalter aus dem Erwerbsleben austritt. Das Referenzalter liegt mit Inkrafttreten der Reform AHV 21 bei Männern und bei Frauen der Jahrgänge 1964 und jünger bei 65 Jahren. 

Früher in Rente gehen oder nicht? Dieser Entscheid will gutüberlegt und geplant sein. Es ist nicht möglich, eine erfolgte Pensionierung wieder rückgängig zu machen.

Welche Vorsorgegelder können ab wann bezogen werden?

1. Säule (AHV)

Bei einer Frühpensionierung können Sie Ihre AHV-Rente bis zu zwei Jahre vor dem Referenzalter 65 beziehen, also mit 63 Jahren.* Pro Vorbezugsjahr reduziert sich die AHV-Rente jedoch lebenslang um 6,8 %. Und die Beitragspflicht der AHV bleibt bis zum Referenzalter bestehen.

2. Säule (Pensionskasse)

Das Pensionskassenguthaben kann in vielen Fällen ab 58 oder 60 Jahren beansprucht werden. Dies ist jedoch vom Reglement der Pensionskasse (PK) abhängig. Bei einer vorzeitigen Pensionierung wird die PK-Rente lebenslang gekürzt.

3. Säule

Bei der Säule 3a können Sie die Gelder bereits fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters beziehen, das heisst mit 60 Jahren.*

* Für Frauen der Jahrgänge 1969 und älter (Übergangsgeneration) gilt ein tieferes Referenzalter bzw. Übergangsbestimmungen mit vorteilhafteren Kürzungssätzen bei einem Vorbezug.

Können Sie sich die Frühpensionierung leisten?

Zwei von drei Erwerbstätigen in der Schweiz wünschen sich eine vorzeitige Pensionierung. Je früher Sie planen und auf Ihr Ziel hin sparen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich einen Rentenvorbezug leisten können. Dennoch geht dieser Traum nicht für alle in Erfüllung. Denn der vorzeitige Ruhestand kostet oft mehr, als man auf den ersten Blick meint.

  • Bei einer Frühpensionierung haben Sie eine Einkommenslücke, weil Ihr Lohn wegfällt.
  • Die Altersrenten aus AHV und Pensionskasse werden nach der vorzeitigen Pensionierung lebenslang gekürzt.
  • Sie bezahlen weiterhin bis zum ordentlichen Rentenalter Beiträge an die AHV/IV/EO. Je nach Einkommen und Vermögen können das mehr als 25'000 Franken pro Jahr sein.

Einige Arbeitgeber bieten Überbrückungsrenten an. Fehlt eine solche, müssen Sie bei einer Frühpensionierung die Einkommenslücke aus dem privaten Kapital decken.

Unsere Empfehlung: Planen Sie frühzeitig und berechnen Sie gemeinsam mit unseren Expertinnen und Experten, was eine Frühpensionierung für Sie finanziell bedeuten würde.

Teilpensionierung als Alternative zur Frühpensionierung

Wenn eine Frühpensionierung aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, könnte eine Teilpensionierung eine Alternative sein. Durch die schrittweise Pensionierung und Reduktion des Arbeitspensums gestalten Sie den Übergang in den Ruhestand fliessender. Die Möglichkeiten zur Teilpensionierung unterscheiden sich je nach Pensionskasse. 

Durch das reduzierte Pensum werden Sie weniger Einkommen haben. Teilweise lässt sich das jedoch durch den Teilbezug von Altersleistungen der Pensionskasse ausgleichen. Und im Gegensatz zur Frühpensionierung bezahlen Sie bei einer Teilzeitpensionierung keine zusätzlichen AHV-Beiträge, da die Beitragspflicht durch das Teilzeitpensum oft bereits erfüllt ist.

Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob eine Teilpensionierung in Frage kommt.